Debatte zum Richtplan 2017 am 29. März 2021: Der Kantonsrat will, dass der Planungskonflikt zwischen Kies, Wasser und Wald im Chüesetziwald in Hüntwangen kurz- bis mittelfristig gelöst wird, und zwar so, dass alle Interessen berücksichtigt werden. Nach dem Kiesabbau soll der Chüesetziwald hauptsächlich als Naturschutzgebiet wiedergestaltet werden.
Wichtig: Der Richtplan ist erst Planungsgrundlage. Bevor im Chüesetziwald Kies abgebaut werden kann, braucht es einen Gestaltungsplan und schliesslich ein Vertrag mit der Gemeinde, der von den Stimmberechtigten beschlossen werden muss.
Die Anforderungen an den Gestaltungsplan sind hoch, die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
Interessen | Interessensvertreter |
Geländegestaltung, Verkehr, offene Grubenfläche, Einsehbarkeit | Gemeinde, Gesamtkonzept Rafzerfeld |
Kiesgewinnung | Kiesunternehmung |
Naturschutz | Baudirektion (Fachstelle Naturschutz), Naturschutzorganisationen |
Aushubeinlagerung (unverschmutzt) | Kiesunternehmung |
Rheinwasserversickerung und Grundwassergewinnung | Baudirektion (Wasser und Gewässer) |
Wald, Wiederaufforstung | Baudirektion (Abteilung Wald) |
Schutzziel Objekt 1411 des Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler einhalten | Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) |
Mit dem Richtplan 2017 sind nun die Grundlagen gelegt, um zu beginnen, die Interessen abzustimmen. Die Vision, dass der Kies abgebaut werden kann und die meisten Anforderungen erfüllt werden, ist real. Sie wurde bereits 1992 in ein erstes Gesamtkonzept aufgenommen.
Das Rafzerfeld ist betreffend Fläche und Mengen (Kiesabbau- und Aushubdeponie) die am stärksten umgestaltete Geländekammer der Schweiz. Von der Gemeinde Hüntwangen (Fläche 4.9 km2) nehmen Kiesabbaugebiete mehr als einen Drittel (1.7 km2) ein. Kiesabbau zieht sich über Generationen hin. 1993 wurde das Gebiet («Dreieck») zwischen Wil und Hüntwangen in den Richtplan aufgenommen, welches heute bis zur Endgestaltung weitere zwanzig Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Bevölkerung und die Gemeinden haben sich zuerst stark gegen den grossen Eingriff in die Landschaft gewehrt und einen «Gesamtplan» verlangt. So kam es zum ersten Gesamtkonzept für Kiesabbaugebiete. Heute sind diese Gesamtkonzepte im Richtplan verankert und die Festlegung der Endgestaltung ist als deren Zweck festgeschrieben. Sie wird von Kiesunternehmen und Bevölkerung als verbindlich erachtet (führte sogar zu einer vollzogenen Landumlegung über das gesamte Gebiet).
Ein wichtiger Teil des für eine harmonische Endgestaltung notwendigen Abbaugebietes ist der Kiesabbau im Chüesetziwald. Dies ist im Gesamtkonzept vorgesehen und wurde 1993 in den Richtplan aufgenommen.
Endgestaltung Gesamtkonzept Rafzerfeld 2009 mit Chüesetziwald (dunkelgrün)
Mittelfristig (2050) möchte der Kanton Zürich Grundwasserreserven im Chüesetziwald sichern («Grundwasserschutzareal Rafzerfeld», Planungsbericht 2017), was nur ohne oder erst nach dem Kiesabbau möglich ist, ein aktives Betriebsgelände (Maschinen) verunmöglicht den Grundwasserschutz. Deshalb muss der Kiesabbau vor der Errichtung des Grundwasserschutzareals erfolgen.
Wenn der Kiesabbau Chüsetziwald gleichzeitig mit dem Abbau in Deutschland erfolgen würde, verzögerten sich Emissionen und Endgestaltung nicht noch um Generationen.
Für das Gestaltungsplanverfahren braucht es den Kanton Zürich. Da mittlerweile viele unbewaldete Gebiete als Kiesabbaugebiet in den Richtplan aufgenommen worden sind, und da sich der Chüesetziwald zudem im BLN-Objekt 1411 (Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler, Untersee-Hochrhein) befindet, steht die Baudirektion dem Vorhaben gemäss zahlreichen Gesprächen und Schreiben jedoch ablehnend gegenüber.
Gemeinde und Bevölkerung haben nur dann eine Chance, dass die einst versprochene Gesamtplanung realisiert wird, wenn der Kantonsrat im Richtplan formuliert, dass Gesamtkonzepte umgesetzt werden dürfen, auch wenn inzwischen genügend Kiesabbaugebiete mit offenen Flächen existieren und dass beim Chüesetziwald die Interessen inklusive Kies koordiniert werden müssen.
Dies wurde nun festgehalten und deshalb kann sich der Kanton einer Zukunftsplanung Chüesetzi mit der Gemeinde (Landbesitzerin) und den Kiesunternehmen nicht mehr verweigern. Da es sich nicht um privates Kulturland handelt, welches erhalten werden muss, bietet dies die einmalige Chance, bei der Wiedergestaltung kantonale Interessen (Wasserversickerung, Grundwassergewinnung, Naturschutz, Aufforstung) auf dem ganzen Gebiet berücksichtigen zu können. Die Vision von einem einmaligen Naturraum, der gleichzeitig ein kantonaler Wasserspeicher ist, wird realistisch.
Das Kiesabbaugebiet in Hüntwangen ist mit leistungsfähigen Bahnanschlüssen für Kies und Aushub ausgestattet.