Nein zur Abschaffung der Laienrichter – Wo das Gesetz aufhört, zählt der Mensch

Damit allen Menschen Recht widerfährt, Willkür verhindert wird und sich nicht einfach dominantes Verhalten durchsetzt, ist jeder von uns drei Gewalten unterworfen: Derjenigen, die Gesetze macht, derjenigen, die sie notfalls auch mit Polizei durchsetzt, und derjenigen, welche im Streitfall entscheidet. Dass diese Gewalten getrennt sind verhindert Unrecht, wie es in Diktaturen vorkommt.

Zur Gewaltentrennung gehört, dass wir, über die Gewalt ausgeübt wird, bestimmen können, wer diese Gewalten ausübt. Gewählt werden als Richter deshalb Menschen, die Vertrauen ausstrahlen und als Persönlichkeiten hohe Akzeptanz haben.

Egal, ob jemand ein Jurist oder Laie ist: An Gesetze müssen sich beide halten. Das Jurastudium und Erfahrung als Gerichtsschreiber führen dazu, dass man Gesetzesvorgaben besser weiss als ein Laie. Das Jurastudium führt jedoch nicht zwingend dazu, dass man verglichen mit Nicht-Juristen ein besserer Mensch wird.

Doch Richter sind mehr als Gesetzesumsetzungsmaschinen. Sie entscheiden erst dort wirklich, wo der Gesetzestext nicht mehr weiter weiss, wo es Ermessen und bisher keine Entscheide gibt, wo zulässige Argumente abgewogen werden müssen. Sie entscheiden mit ihrer Haltung, Lebenserfahrung, Persönlichkeit. Es ist möglich, dass deshalb bei Wahlen Persönlichkeiten, die zur Wahl stehen, Juristen in die Quere kommen, zum Beispiel langjährige Gerichtsschreiber, die endlich gerne eine Teilzeitstelle als Richter hätten. Das frustrierte einige Juristen derart, dass sie im Kantonsrat politisch Mehrheiten gesucht haben, um die Gesetze so zu ändern, dass Laien als Richter nicht mehr gewählt werden dürfen.  Aber gerade Menschen, die über Laien wettern, sind kaum die, welche Laien als Richter gerne hätten.

Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen und am 5. Juni kommt es zur Abstimmung.

Fazit: Richterqualität ist dort entscheidend, wo das Gesetz aufhört. In diesen Momenten zählt der Mensch – und nichts anderes. Es ist traurig, dass die gesetzgebende Gewalt (Kantonsrat), uns allen, die wir bisher unsere Richter selber wählen konnten, Wahlvorgaben macht und damit die Auswahl an Persönlichkeiten auf juristische Apparatschiks eindampft.