Umfahrung statt Verkehrschaos!

Die Verträglichkeit des Verkehrs ist unser aller Ziel. Bevor die alte Brücke in Eglisau saniert und der Verkehr behindert wird, gehört die neue Brücke gebaut! Votum im Kantonsrat zum Dringlichen Postulat 36/2023.

Die Umfahrung von Eglisau ist ein notwendiges Anliegen!

Erstens zum Schutz der Bevölkerung in Eglisau: Die sehr stark befahrene Strasse ist heute gefährlich, behindert den Verkehr innerhalb der Gemeinde stark, stinkt, verunstaltet – verunstaltet eines der schönsten Städtchen der Schweiz. 22’000 Fahrzeuge täglich, darunter über 2’000 Lastwagen.

Zweitens der Stau, der da um die engen Kurven täglich entsteht, dank zahlreichen Einmündungen und Fussgängerstreifen. Dieser Stau ist völlig unnötig, schliesst einen Teil des Kantons mit über 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern von Zentrumsfunktionen ab, vieles, vom Schuhgeschäft, Kinderarzt, genügend Zahnärzte, die Arbeitsplätze oder das Spital Bülach ist nicht in vernünftiger Zeit erreichbar. Eine halbe Stunde ist einzurechnen für Wege, die sonst 10 Minuten gehen. Am Morgen oft länger. Der ÖV – also die Postautos – verpassen Anschlüsse, Rettungszeiten können nicht eingehalten werden.

Daher ist es unbestritten: Es braucht die Umfahrung, es braucht eine Verflüssigung des Verkehrs. Der Kantonsrat hat dies bereits 2012 (Motion 55/2009) beschlossen: Der Regierungsrat wurde beauftragt, ein Projekt auszuarbeiten. Verschiedene Varianten wurden geprüft, verworfen und nun liegt ein ideales Projekt vor. Die Studie ist fertig, die Anschlussbauwerke und die Brücke von Stararchitekt Calatrava werden schonend in die Landschaft eingepasst, Zufahrten zur Brücke im Tagbau eingetunnelt. Das Amt für Mobilität hat mit den Gemeinden zusammengearbeitet, hat dazu auch bereits die Fachstelle Naturschutz der Baudirektion, die Abteilung Wald und andere Ämter angehört. Nun liegt die Sache bei der Baudirektion und wird auf die Bremsspur geführt. Wie sieht man das:

Erstens werden in Echoräumen und zweitens in einer weiteren internen Vernehmlassung alle Steakholder nochmals angehört.

Stellen Sie sich das vor: Das Architekturbüro hat relativ detailliert in der Studie schon alles geplant, auf den Quadratmeter genau, und statt vorwärts geht es nun wieder zurück, um bereits bekannte Meinungen abzuholen. Erst 2026 soll die Sache im Kantonsrat entschieden werden, Richtplanänderung und Projektierungskredit immerhin gleichzeitig. Das, meine Damen und Herren, geht schneller, wenn man will.
Anmerkung (nicht im Votum): Mittlerweile, vier Tage nach dem Votum, am 23. April, hat der erste Echoraum stattgefunden. Die Veranstaltung war besser als befürchtet: Die meisten Anwesenden wollten die Umfahrung rasch, sind begeistert vom Projekt. Brachten Ideen ein, welche der Realisierung dienlich sind. Fritz Hauenstein (Präsident Gewerbeverein Rafzerfeld) erschien schon mit einer Schaufel für den Spatenstich. Dieser Groove ist gut. Das muss so weitergehen!

Drittens will die Baudirektion den Verkehr in Eglisau behindern mit Ampelanlagen an den Ortseingängen und bei Einfahrten, mehr Fussgängerinseln, neuen Fahrradquerungen und Tempo 30 – bevor die Umfahrung gebaut wird. Betriebs- und Gestaltungskonzept nennt sich dies.

Die 22’000 Fahrzeuge sollen während der Bauzeit des Betriebs- und Gestaltungskonzepts um den Irchel geleitet werden, eine Strecke, die mitten durch die Natur geht und vor wenigen Jahren, weil sie ein Unfallschwerpunkt ist, auf Tempo 60 reduziert wurde, und durch mehrere Gemeinden führt.

Wenn die Umfahrung Eglisau gebaut ist, sind für die gewünschte Verkehrsberuhigung nicht einmal mehr Lichtsignalanlagen notwendig. Wir freuen uns auf die Begegnungszonen. Viel weniger Fahrzeuge werden dann über die heutige alte Brücke fahren. Muss sie dann überhaupt auf die gleiche Art und Weise saniert werden – wenn sie keinen Schwerverkehr mehr tragen muss?

Und für die Sanierung der alten Brücke braucht es dann die Umleitung nicht mehr, weil wir ja dann die Umfahrung haben.

Wird die Umfahrung jedoch nicht gebaut, muss das Betriebs- und Gestaltungskonzept ganz anders ausfallen als heute geplant: Will man dann nämlich nicht einen Teil des Kantons abschotten braucht es eine Verkehrsverflüssigung, den Abbau von Hindernissen und Lärmschutzwände.

In welcher Variante die Strasse durch Eglisau saniert wird, wissen wir also erst, wenn die Umfahrung entschieden ist: Deshalb muss der Entscheid für den Bau der Eglisau Umfahrung zwingend vor dem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die heutige Strasse erfolgen.

Noch rasch zwei Argumente gegen Gegenargumente:

Grüne argumentieren vor allem, dass die Umfahrung Verkehr anziehen wird und man deshalb grundsätzlich dagegen sei. Das Raumordnungskonzept im Zürcher Richtplan lässt nicht zu, dass nördlich des Rheins noch viel Wachstum passiert. Die Verkehrsmenge ist also absehbar und wird nicht ins Unermessliche steigen, auch dass ein Teil des Verkehrs neu den Weg via Eglisau statt Schaffhausen-Winterthur nimmt, wäre nur dann der Fall, wenn der Knoten zwischen A1 und A4 nicht gelöst würde, dort sind aber Massnahmen für die Staubeseitigung vorgesehen, der Kantonsrat hat sie bereits beschlossen. Und auch wenn nicht: Es handelte sich dann um eine Verkehrsumlenkung, nicht um eine Verkehrsvermehrung. In der vorliegenden Studie ist die Umfahrung nicht so konzipiert, dass es eine Schnellstrasse geben wird, sondern einfach vernünftig.

Das Landschaftsschutz-Objekt Bodensee-Hochrhein, welches von der Umfahrung Eglisau tangiert würde, wird höchstens mit einer bis zwei Hektaren beansprucht für die neue Brücke (500 Meter lang, rund 15 Meter breit), ansonsten ist das Bauwerk eingetunnelt. Das Landschaftsschutzobjekt umfasst 12’578 Hektaren, und durch die Brücke würde keines der Schutzziele verletzt (Objektblatt Bodensee-Hochrhein. Durch die Brücke wird weder der Fluss tangiert noch z.B. Wiesen und Wald verletzt. Die rein optische Erhaltung des Bildes ist kein Schutzziel.)

Wer jetzt schon sagt, die Umfahrung sei wegen dem Landschaftsschutz-Objekt unmöglich, also, weil zwei von 12’578 Hektaren Landschaftsschutz-Inventar beansprucht würden – der will die Umfahrung einfach nicht und argumentiert nicht redlich.

Gar hinterhältig wäre es, wenn politische Gegnerinnen und Gegner der Umfahrung, die selber kein bisschen von dem Bauwerk und Verkehrschaos betroffen sind, die heute uns Angst machen wollen, dass die Umfahrung juristisch keine Chance habe – dann auch jene wären, die das Ganze vor Gericht ziehen.

Meine Damen und Herren – Die Verträglichkeit des Verkehrs ist unser aller Ziel. Dieses Postulat ist daher wichtig und richtig. Es braucht die neue Brücke, nicht erst morgen, sondern jetzt!