Moratorium für Asyl-Durchgangszentren

In Eglisau und im Oberembracher Weiler Sonnenbühl plant die kantonale Direktion für Soziales und Sicherheit unter Regierungsrat Ruedi Jeker neue Durchgangszentren für Asylsuchende. Dass das neue Asyl- und das neue Ausländergesetz in der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September sehr deutlich angenommen wurden (im Kanton Zürich mit Ja-Stimmenanteilen von 67 bzw. 69%) führt zu einer neuen Situation: Die Auswirkungen der neuen Gesetzeserlasse müsste vor der Einrichtung neuer Durchgangszentren anhand konkreter Erfahrungen beurteilt werden. Dieses Anliegen reichte ich zusammen mit den Bülacher Kantonsräten Othmar Kern und Claudio Schmid als Motion ein: Wir verlangen ein Moratorium für die Planung und den Bau von neuen Asylunterkünften.

Neue Situation im Asylvollzug

Während der ersten Phase des Asylverfahrens, das heisst, während der Abklärung der Asylgesuche, betreut der Kanton die Asylanten. Anschliessend werden die Flüchtlinge, deren Gesuch angenommen wurde, den Gemeinden zugewiesen. Die anderen müssen die Schweiz verlassen. Genau so diejenigen, welche bereits an der Grenze einen Nichteintretensentscheid erhalten haben. Zur Ausschaffung werden aber Identitätspapiere benötigt – fehlende Papiere behindern den Vollzug. Der Kanton betreut also sowohl Asylsuchende mit hängigen Gesuchen, als auch solche, mit „hängiger Ausschaffung“; in den vergangenen Jahren insgesamt zwischen 6450 Personen (2001) und 4250 Personen (2005). Da nun mit dem neue Asyl- und Ausländergesetz den Behörden wirksamere Massnahmen zur Verfügung stehen, falls sich Asylsuchende nicht kooperativ verhalten, und da es sich nicht mehr lohnen wird, ohne Papiere oder begründete Papierlosigkeit um Asyl zu ersuchen, wird die Anzahl Personen, welche im Asylverfahren vom Kanton betreut wird, stark abnehmen. Dass dies zu einer Neubeurteilung des Bedarfs von Durchgangszentren führen muss, sollte eigentlich einsichtig sein.

Motion notwendig – Umdenken im Sozialamt bewirken

Aber leider argumentierte die Direktion für Sicherheit und Soziales bisher anders. Ungeachtet der Abnahme benötigter Betreuungsplätze lautete die Devise „Weg von Miet- hin zu eigenen Liegenschaften“. Damit soll ein alter Regierungsbeschluss verwirklicht werden: 50% der Betreuung will der Kanton gegen Entschädigung an eine private Firma (Organisation für Regie- und Spezialaufträge, ORS) vergeben, 50% wird durch die Arbeitsgemeinschaft Asyl (Städte Zürich, Winterthur und Affoltern am Albis) ausgeführt. Damit die ORS ihren Anteil „hochfahren“ kann, benötigt der Kanton Liegenschaften, am liebsten eigene Liegenschaften. Auf der anderen Seite werden der Arbeitsgemeinschaft Asyl Betreuungsplätze gekündigt und die Städte, die eigene Unterkünfte haben oder in langfristigen Mietverhältnisse gebunden sind, bleiben auf leer stehender teuer eingerichteter Infrastrukur sitzen. Alleine seit Januar 2004 wurden insgesamt zwölf Durchgangszentren und fünf Notunterkünfte im Kanton Zürich geschlossen. Jetzt, wo die Lage dank den neuen Gesetzen gesamthaft entschärft wird und übrigens auch immer mehr Rückübernahmeabkommen den Vollzug von Ausschaffungen erleichtern, ist es umso unverständlicher, dass einerseits Mietverhältnisse gekündigt werden und eingerichtete Liegenschaften brach liegen, während andernseits in Oberembrach und Eglisau bald gebaut respektive eingezogen werden soll. Die Deutlichkeit der Annahme der Asyl- und Ausländergesetzrevision muss für die Direktion Jeker ein Zeichen namens „Umdenken“ sein. Unsere Motion hilft dabei.