Eigentümerstrategie für die Universität

Freiheit versus Steuerbarkeit – das Band zwischen Universität und dem Kanton festigen. Votum zum Geschäft Nr. 178/2018 (Link) im Zürcher Kantonsrat vom 16. Nobember 2020. Die Motion wurde mit grossem Mehr vom Kantonsrat überwiesen.

Zwei Herzen sind in meiner Brust:

Einerseits ist die Freiheit der Wissenschaft und Forschung ein äusserst wichtiges und schutzwürdiges Gut und es ist daher nicht erstrebenswert, dass die Politik dem Wissenschaftsbetrieb Ziele setzt, den Wissenschaftsbetrieb für gesellschaftliche Interessen einspannt.

Andrerseits erarbeiten tausende von Menschen im Kanton Zürich, tausende von Unternehmungen, Kleinbetrieben, Angestellte tagtäglich eine Wertschöpfung, die ihnen wieder mit der Steuerrechnung entwendet wird – und ein doch so grosser Brocken von über 600 Millionen Franken jährlich wird an diesen Wissenschaftsbetrieb Universität verfüttert.

Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass die Universität kein abgekoppeltes Eigenleben führt, sondern zu ihrem Wohlergehen beiträgt.

Das Steuerorgan der Bevölkerung aber, meine Damen und Herren, sind wir, die Politik, der gewählte Kantons- und vor allem der Regierungsrat. Wir wurden dafür gewählt, um weise und klug zu entscheiden, wie die steuergeldgefütterten Institutionen Wirkung entfalten. Und da können wir doch nicht einfach um die Universität einen Bogen machen!

Kommt noch dazu, dass die Universität eben nicht nur ein freier Wissenschaftsbetrieb ist, sondern auch eine Lehranstalt. Im Bereich der Lehre hat der Kantonsrat und hat die Zürcher Bevölkerung und hat die Wirtschaft durchaus Interessen: Denken Sie zurück, als man den Studiengang für Hausärzte geschaffen hat. Denken Sie an die Diskussionen, in welchen Professionen eben Fachkräftemangel herrscht und wo die Universität ungeachtet dem gesellschaftlichen Bedarf Akademiker produziert, welche am Schluss gar nicht dort eine Arbeit finden können, wofür sie mit Steuergeldern sich jahrelang Kompetenzen anstudiert haben. JA, in der Lehre macht etwas mehr Einfluss des Eigentümers durchaus Sinn.

In der Forschung vielleicht dann, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit mit Fachhochschulen zu fördern, vermehrt das statistische Amt zu unterstützen, Forschungsresultate für den Wettbewerbsvorteil in unserem Kanton nutzbar zu machen oder andere Institutionen des Kantons damit zu unterstützen.

Der Regierungsrat will diese Motion nicht entgegennehmen. Gerade weil er sich um die Autonomie der Hochschulen sorgt. Sie müssen daher keine Angst haben, dass dieser selbe Regierungsrat die Autonomie einschränken wird, wenn er dann wider seinen Willen eine Eigentümerstrategie formulieren muss.

Heute haben Regierungsrat und Kantonsrat lediglich auf die Finanzen, nur auf die Beträge, nicht einmal auf den Einsatz der Mittel, Einfluss.

Und wir haben die Oberaufsicht – das heisst, die Aufsicht, wenn es zu spät ist.

Damit können wir Polikerinnen und Politiker heute die Verantwortung schön abschieben, müssen uns keine Gedanken über Sinn, Zweck, Ausrichtung der Universität machen, haben es bequem. Das ist nicht in Ordnung!
Eine Eigentümerstrategie bezweckt, dass wir uns interessieren müssen und festigt damit das Band zwischen der Universität und ihrem Kanton. Das ist doch schön.

Unterstützen sie bitte diese Motion.