Zangengeburt Volksschulgesetz

Schwangere sollten nicht Achterbahnfahren. Ist das Baby ein Gesetz, so gilt diese „Nichtaufregregel“ auch für die Kommission. Leider hatte „Mama-KBIK“ aber ein Problem: Sie liebte nämlich immer noch den Papa desjenigen Gesetzes, das am 24. November 2002 zur Fehlgeburt geworden ist. Das Erbgut der damaligen Abstimmungssieger hatte es schwer, um die Eigenschaften des werdenden Babies zu bestimmen. Oft blieb nichts anderes übrig, als für gewissen Körperteile Transplantate (Minderheitsanträge) zu entwickeln, damit die Hebamme dieses als lebensfähiger erkenne. Am Montag erlebten wir im Kantonsrat nun die Zangengeburt des Volksschulgesetzes. Zum Teil um Jahre vorausgeschickte Körperteile des Babies (Schulversuche) richten in der kantonalen Bildungswelt Unheil an, was bei der Geburt den Hebammen am konkreten Beispiel (tiefer als Gesetzesstufe) aufgezeigt werden muss. Immerhin wird das Baby dereinst ein grosser Finanzesser sein und irgendwann die Konkurrenzfähigkeit des ganzen Spitals mitbestimmen.

Die Zangengeburt wurde mittlerweile zur Fehlgeburt. Wir haben zu viele wichtigen Punkten verloren:

  • Kindergarten unflexibel (Lehrplan ab dem 4. Lebensjahr, kein Übergriff in den Stoff der Primarstufe), andere Parteien wollen ihn rasch durch Grundstufe ersetzen.
  • Im ganzen Kanton werden Schüler mit Sonderstatus in Regelklassen integriert: Das Niveau wird sinken und Disziplinarschwierigkeiten nehmen zu, ohne dass schwächere Schüler mehr Selbstvertrauen gewinnen.
  • Gemeinden werden zu Betreuungsangeboten und Mittagstisch
  • Schwelle zu sonderpädagogischen Massnahmen wird tiefer.
  • Schüler werden sich in Zukunft während der Schulzeit ein bis zwei Tage im Jahr grundlos Urlaub nehmen können („Jokertage“).
  • Beim Eintritt in eine Regelklasse werden keine Deutschkenntnisse verlangt, dafür werden die Kurse für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) des Herkunftslandes für Ausländer anerkannt. Integration von Fremdsprachigen erfolgt zuwenig (sprachen-)zielgerichtet.
  • Fremdsprache bereits ab der zweiten Klasse wird nicht verhindert.
  • Eine kantonale Fachstelle kann pädagogische Massnahmen in jedem Schulzimmer umsetzen lassen, weniger Zeit für die Erreichung von Lehrplanzielen ist die Folge. Dieser pädagogische Zentralismus wird sich weitgehend ausserhalb der legislativen Kontrolle abspielen: Die Fachstelle für Schulaufsicht könnte Ideologien flächendeckend verwirklichen.
  • Die Kröpfung der Bezirksschulpflegen wird am kommenden Montag erfolgen.
  • Jährlich wiederkehrende 130 Millionen Franken (Kanton 35 Mio., Gde 95 Mio.) Dazu kommen einmalige Kosten von rund 50 Mio. Franken.

Diese Liste ist deprimierend. Es ist aus dem neuen Gesetz nirgends ersichtlich, dass die Qualität der Schule gegenüber heute verbessert wird. Wenn nicht noch deutliche Zugeständnisse der Gegenseite bis zur zweiten Lesung erfolgen, wäre ein Schwangerschaftsabbruch konsequent.

Matthias Hauser, Kantonsrat SVP, Hüntwangen