Welche Gemeinde zahlt Schulkosten für Pflegekinder?

Kantonsrats- Lehrer- und Gemeindepräsidentenkollege Christoph Ziegler, GLP, Elgg, hat eine wichtige  Frage aufgeworfen: Nämlich, ob die Gemeinde, in der sich ein Wohnheim für Kinder- und Jugendliche befindet, auch für deren Schulkosten aufkommen muss. Oder ob dies neu zum Beispiel die Wohnsitzgemeinde der Eltern sein wird. Ziegler hat eine Motion eingereicht, die am 27.  November im Kantonsrat behandelt wurde.

Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass die Standort-Schulgemeinden von Kinder- und Jugendheimen, aus welchen Kinder und Jugendliche die öffentliche Schule besuchen, diese Kosten nicht tragen wollen.

Normalerweise trägt die Gemeinde, in welcher die Kinder und deren Eltern Wohnsitz haben und Steuern bezahlen, die Schulkosten – auch wenn eine Gemeinde z.B. den Schulbesuch in einer anderen, oft benachbarten, Schulgemeinde erlaubt. Diese Motion will  diesen Grundsatz auch betreffend den Kinder- und Jugendwohnheime.

Dennoch  hätte der der Kantonsrat einen Systemfehler begangen,  wenn er diese Motion überwiesen hätte.

Im Gegensatz zum Aufenthalt in Sonderschulheimen, bei welchen die Schule im Heim stattfindet, begründet sich ein Aufenthalt in einem Kinder- und Jugendheimen mit einem sozialen Hintergrund (z.B. Waisen, Kindsschutz etc.). Entsprechend sind die Betroffenen in der Heimgemeinde angemeldet und haben gar keinen Wohnsitz in der Gemeinde der Eltern.

Das alleine ist zugegeben noch kein richtig einleuchtendes Argument. Klar wird es erst mit dem Bewusstsein, dass Kinder, die bei Pflegeeltern wohnen, eigentlich das gleiche Schicksal teilen, einfach nicht an einem Heimplatz. Pflegeeltern sind im Idealfall wie richtige Eltern: Völlig klar, dass deren Kinder am gleichen Ort Wohnsitz haben. Die Pflegekinder sind dort als Einwohner akzeptiert, wo sie wohnen – die Heimkinder nicht – obwohl das Gleiche dahinter steckt? Diesen Graben darf man nicht öffnen!

Drei Mal so viele Kinder und Jugendliche als in Heimen sind in Pflegefamilien untergebracht und besuchen selbstverständlich die öffentliche Schule, dort, wo sie wohnen. Und genau dies dürfen auch die Kinder aus den Heimen.