Votum im Kantonsrat gegen den neuen Berufsauftrag für Lehrpersonen – 24. August 2015

5171 Genehmig Änderung Lehrpersonalverordnung (Berufsauftrag)

Votum KR Matthias Hauser, SVP, 24. August 2015

Anrede

Manchmal kommt es so schlimm heraus, wie man befürchtet. Dies ist hier der Fall.

Die SVP lehnte den Berufsauftrag für Lehrpersonen aus folgenden Gründen ab:

  • Die Frage für was erhält eine Lehrperson ihren Lohn und wie viel muss sie arbeiten, wird viel komplizierter als bisher. Wo etwas komplizierter wird, passieren Fehler – in diesem Bereich ist das heikel. Man sollte ein System niemals ohne Not verkomplizieren!
  • Die Zeiterfassung, die neu im Lehrpersonalgesetz vorgeschrieben ist, frisst täglich Zeit für Nichts. Insbesondere da bei Lehrpersonen im Alltag die verschiedenen Tätigkeitsbereiche beinahe im Minutentakt miteinander verknüpft sind, ist diese Neuerung überproportional unsinnig. Es ist zudem mit einfachen Rechnungen nachweisbar, dass die meisten Lehrpersonen auch ohne Zeiterfassung die vorgesehenen Zeitgefässe im Null-Komma-Nichts aufbrauchen: Kantonsratskollege Matthias Hauser beispielsweise, heute gerade im Klassenlager, betreut bis am Freitag die Schüler 5 mal 24 Stunden. Laut Paragraf 10 gehört dies in die 100 Stunden Klassenlehrertä Am nächsten Freitagabend hat er sein Klassenlehrer-Berufsauftrag-Soll für das gerade begonnene Schuljahr bereits aufgebraucht.
  • Die Schulleitungen erhalten neu die Möglichkeit, Lehrpersonen Stunden zu streichen oder Stunden zu sprechen. Respektive können bei einigen anrechnen, was bei anderen nicht zä Der eine kann einen Zusatzauftrag der Schulleitung dank dem Flexteil erhalten, der Andere erhält keine Mehrarbeit. Es besteht Gefahr der Willkür. Die Arbeitsgruppe, die ein schulleitungskritischer Lehrer führt könnte weniger zählen als die Reformgruppe des Kollegen. Das Klassenlager zählt – ist auch in der Verordnung sowohl im Artikel 7 als auch 10 erwähnt – nicht aber das Skilager. Und so weiter… Das wird für böses Blut in der Zürcher Schullandschaft sorgen.
  • Gerade am Begriff Skilager erkennen sie: Obwohl die Verordnung detailliert ist, ist sie nicht abschliessend. Wenn der Gesetzgeber Dinge offen halten will, soll er allgemeiner formulieren, wenn er durch seine Regelung alle Missverständnisse ausschliessen will, muss er noch mehr ins Detail gehen. Diese Verordnung ist weder dem einen noch den anderen Prinzip verpflichtet, regelt zu viel um einfach zu sein und zu wenig, um künftige Willkür, Fehler und verschiedene Auslegungen zu verhindern.
  • Kommen wir noch zum Wichtigsten: Was machen Sie, wenn eine Lehrperson die Jahresarbeitszeit erfasst und aufgebraucht hat? Keine Elterngespräche mehr bis Ende Schuljahr? Keine Berufsberatung mehr? Die Schulreise streichen? Nicht mehr an der Schulkonferenz teilnehmen? Oder gibt es Überstunden? Mehr Lohn? Wird es also teurer? Dies hofft der Zürcher Lehrerverband, welcher so halb für den Berufsauftrag ist. Ohne eine Massnahme jedenfalls ist die ganze Übung für die Katz – aber eine Massnahme war bisher weder Teil einer Verordnung noch im Gesprä
  • Ach ja, und wussten Sie schon, als sie das Lehrerpersonalgesetz pro Berufsauftrag geändert haben, dass für diese administrative Verkomplizierung der Halbklassenunterricht in der ersten und dritten Primarklasse um je zwei Wochenlektionen gesenkt werden, d.h. die Lehrerstunden an der Unterstufe wöchentlich vier weniger sind? Davon war damals nicht wirklich die Rede. Das ist ein – ich würde meinen markantes Beispiel – wie an unserer Schule die Administration direkt auf Kosten der Schülerinnen und Schüler und der Unterrichtsqualität ausgebaut wird. Ein Skandal! (Weisung Seite 3, Abschnitt Kosten)

Ich fasse zusammen: Der neue Berufsauftrag für Lehrpersonen ist offensichtlich ein undurchdachter Blödsinn. Die SVP ist dagegen und lehnt deshalb auch die Verordnung ab.