Nein zur Totalrevision der Bundesverfassung

Zur ARENA-Sendung über die Totalrevision der Bundesverfassung

Die ARENA-Sendung zur Totalrevision der Bundesverfassung ist ein Beispiel dafür, wie kurzfristig und oberflächlich diskutiert das Fundament unseres Landes ersetzt werden soll. Obwohl bereits vor drei Wochen aufgezeichnet, wurde die Arena erst neun Tage vor dem Abstimmungstermin, am vergangenen Freitag, ausgestrahlt. Dabei ist die Verfassung die Grundlage aller Gesetze der Schweiz. Es ist es enorm wichtig, wo die Mitte des „Verfassungs-Auslegungs-Spielraumes“ zu liegen kommt. Dieser wird mit der neuen Bundesverfassung, selbst wenn es sich effektiv nur um eine Anpassung an die gängige Rechtsprechung handeln würde, verschoben. Sind wir uns im Klaren, was wir da tun?

Die Diskussion in der ARENA und eine Flut von Leserbriefen zeigen weiter, dass in der neuen Verfassung Artikel versteckt sind, über die man sich im Volk überhaupt nicht einig ist, die folgenschwere Neuerungen enthalten. Namentlich im Bereich der Sozialziele (die zu Gesetzen mit Rechtsansprüchen führen werden), der Definition der Familie, der Grundlage der Armee und dem Bezug zum internationalen Recht gibt es Fragen mit einer Tragweite, für die getrennte Vorlagen mit vertieften Auseinandersetzungen nötig wären.

Mit Abstimmungen zu einzelnen Artikeln ist unsere Bundesverfassung laufend den echten Bedürfnissen angepasst worden. Die gültige Bundesverfassung bewährt sich deshalb noch heute und ist ein Werk des Volkes. Wir ersetzen nun unsere seit 150 Jahren in unzähligen zähen Abstimmungskämpfen ständig modernisierte Rechtsgrundlage durch einen mit knapp vier Wochen missratener Diskussion dem Volk vorgestellten juristischen Wurf. Bei diesem haben verschiedene Gruppen ihre Interessen eingeflochten, die sie ohne dieses „Am-Volk-vorbeischmuggeln“ nie hätten verwirklichen können. Dieser Akt ist demokratisch dermassen fragwürdig und gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern so unehrlich, dass am 18. April „Nein“ gestimmt werden muss.

Ein „Nein“ wird dazu führen, dass Artikel, welche den Rahmen der Rechtsauslegung verändern, nach demokratischer Gepflogenheit von Parlament und Volk einzeln diskutiert werden. Die übrigbleibende linguistische und grafische Modernisierung wird dann keine weiteren Probleme stellen.