Goldreserven für die AHV

Vergleicht man die möglichen Resultate der Abstimmung vom 22. September über die Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank hinlänglich ihrer Wirkung auf den Wirschaftsstandort und die Konjunktur, so schneidet die Goldinitiative am Besten ab. Die Initiative verlangt, dass der Verkaufserlös der Goldreserven oder der Gewinn der beim Anlegen des Verkaufserlöses erzielt werden kann, in die AHV fliesst. Das bewirkt, dass die künftige Mehrwehrtsteuer zu Gunsten der AHV immer um 0.5 Prozent tiefer sein wird, als ohne die Initiative. In anderen Worten: Ein unausweichlich scheinender Preisaufschlag um 0.5% auf allen Produkten erfolgt nicht, ein Preisaufschlag notabene, dem keine Schaffung eines Mehrwehrts (Leistung) gegenüber stünde. Oder es heisst für die Verkäufer, dass eine unausweichliche Senkung der Marge um 0.5% ausbleibt. Das ist viel. Jede Steuererhöhung vermindert die Wirtschaftsbewegungen und vernichtet damit letztlich auch Arbeitsplätze in produktiven Betrieben – eine nicht erfolgte Erhöhung der Mehrwehrtssteuer kommt demnach der ganzen Bevölkerung zu Gute.
Aus diesem Grund werden mit der AHV-Initiative nicht mehr benötigte abgeschöpften Zinsen wirklich wieder dem ganzen Volk zurückgegeben. Die AHV wird mit der Initiative zwar nicht einmal annähernd saniert, aber als «Nebenwirkung» gewinnt die Politik doch ein paar Jahre länger Zeit, um eine neue Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu erarbeiten, welche auch in demographisch ungünstigen Verhältnissen (immer mehr Rentner pro Erwerbstätiger) trägt.
Parlamentarier der SVP, der Initiantin der Vorlage, versprechen, sich im Rat dafür einzusetzen, dass der Verkaufserlös der überschüssigen Goldreserven werterhaltend angelegt werden soll und damit nur die realen Gewinne (d.h. abzüglich der Teuerung) in der AHV konsumiert werden. Das Vermögen könnte damit über Jahre hinaus erhalten bleiben. Auch diesen Vorteil bieten die Alternativen, der Gegenentwurf des Bundesrates und des Parlamentes, sowie das „doppelte Nein“ nicht. Beim Gegenentwurf werden laufend zwei Drittel der Erträge praktisch konjunkturunwirksam verkonsumiert (via Schuldenabbau der Kantone und Solidaritätsstiftung) sowie nach dreissig Jahren eventuell alles verprasst. Beim „doppelten Nein“ beginnt der Verteilkampf von vorne. Würde das Geld tatsächlich für den Schuldenabbau verwendet, wie einige Verfechter des doppelten Neins plädieren, so werden bereits getätigte Konsumationen der öffentlichen Hand mittels Geschenk bezahlt, statt wirklich erarbeitet. Damit wird erstens legitimiert, über die Verhältnisse gelebt zu haben, zweitens ist es konjunkturell wirkungslos, ausser, es werden (was absehbar ist) neue Begehrlichkeiten der öffentlichen Hand geweckt, leider oft Konsumausgaben (z.B. Ausgaben für Sozialleistungen), selten wirklich sinnvolle Investitionen. Dann wären aber am Schluss weder Schulden bezahlt noch das Vermögen erhalten.
Gegenüber den beiden zur Verfügung stehenden Alternativen ist die AHV-Initiative ein volkswirtschaftlicher Geniestreich, der mehrere Fliegen mit einer Klappe schlägt und dem ich deshalb mit voller Überzeugung zustimme!