Direkte Demokratie darf nicht erpressbar sein – Nein zur EU-Waffenrichtlinie

Das wichtigste Argument gegen die «Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie» liefern die Befürworter gleich selbst – sie drohen, bei einem Nein müsse die Schweiz aus dem ganzen Schengen/Dublin-Abkommen austreten.

Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie (Sie finden den Originaltext der gänderten Waffenrichtlinie hier https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/29f12e83-4051-11e7-a9b0-01aa75ed71a1/language-de, Artikel 17 auf der Seite 16) – verlangt, dass die EU-Kommission alle fünf Jahre über den Umgang mit der neuen Waffenrichtlinie Bericht erhält und dass diese Kommission dann das Waffenrecht weiterentwickelt. Wir müssen, wenn es in fünf Jahren so weit ist, unsere Gesetze also wieder den neuen Waffenrichtlinie anpassen – und wieder wird gedroht werden: «Wenn ihr nicht mitmacht, fliegt ihr aus Schengen».

Schengen/Dublin besteht aus vielen anderen Vereinbarungen als nur Waffenrichtlinien. Die Schweiz zahlt und hält die Verträge im Gegensatz zu einigen anderen Staaten auch ein, zum Beispiel im Asylbereich. Grossbritannien ist schon heute nicht Mitglied in Schengen und der Austausch von Polizeidaten funktioniert trotzdem – im Interesse aller. Erstens glaube ich nicht, dass wir wegen einem Volksnein zu unfreiheitlichen, bürokratischen, auf Misstrauen basierenden Waffenrichtlinien aus Schengen ausgeschlossen werden. Zweitens ist es enorm wichtig, sich von solchen Drohungen nicht beeinflussen zu lassen. «Wenn Ihr nicht mitmacht, seid ihr draussen». Eine direkte Demokratie, die alle fünf Jahre erpresst wird, ist gestorben. Dem müssen wir schon heute mit einem Nein die Stirn bieten.

Matthias Hauser, Kantonsrat, Hüntwangen