In der Volksabstimmung vom 25. November wird im Kanton Zürich über die Zukunft der Volksschule entschieden. Der Kindergarten wird abgeschafft und die Primarschule umgekrempelt, wenn Sie nicht zwei Mal Nein einlegen!
Die Prima-Initiative will die Grundstufe einführen.
- Eine Grundstufenklasse besteht zu je einem Drittel aus Kindern, die im ersten und zweiten Kindergartenjahr wären und Erstklässlern. Zudem sind Kinder dabei, die eine Einschulungsklasse besuchten. Das heisst: Vier bisherige Niveaus gemischt in einer Klasse.
- Jedes Jahr treten Kinder aus der Grundstufenklasse in die zweite Primarklasse über – nach zwei, drei oder vier Jahren. Jedes Kind absolviert die ersten Schuljahre völlig im eigenen Tempo und jährlich wechselt ein Drittel der Klasse.
- Lesen, Schreiben und Rechnen gehören von Anfang zum Programm.
- Damit die verschiedenen Tempi und der wechselnde Sozialverband einer Grundstufenklasse gut geführt werden können, braucht es eine halbe Lehrerstelle mehr pro Klasse (= 62 Millionen Franken Mehrkosten). Und grössere Schulräume (bei einem Drittel der heutigen Kindergarten-Räume müssten Anpassungen vorgenommen werden, ein weiterer Drittel wäre komplett ungenügend).
Was nach Tohuwabohu tönt, verdient Skeptik. So scheitere das neue Volksschulgesetz im ersten Anlauf 2002 an der Grundstufe. Diese wird seither an 87 Klassen ausprobiert.
Vernichtendes Resultat der Schulversuche
Die Evaluation dieses Versuchs (Schlussbericht 2010) ergab: Sobald die Kindergärtner in die erste Klasse kommen und für sie Lesen, Schreiben und Rechnen auch zum Lehrplan gehören, lernen sie schneller als Grundstufenschüler und überholen diese bis Ende der dritten Klasse sogar. Kindergarten und Schule erzielen höhere Leistungen als die Grundstufe, und dies trotz weniger Lehrpersonen pro Klasse. (Resultate der Studie: Lernfortschritte_im_Vergleich)
Das ist ein vernichtendes Evaluationsresultat für die Grundstufe! Und auch für Primarschulen, die sich “grundstufenmässig“ organisieren (altersdurchmischtes individualisierendes Lernen – adiL). Befürworter der Prima-Initiative geben offen zu, dass sie adiL in der ganzen Volksschule bevorzugen würden; Die Grundstufe soll der Anfang sein, nachfolgende Stufen kommen in Zugzwang. Realität: In adiL-Schulen ziehen Kinder ein Gehörschutzgeräten („Pamir“) an, wenn sie sich konzentrieren wollen. Und selbst gescheite Kinder werden mit sonderpädagogische Massnahmen ruhiggestellt, wenn sie lieber Blödsinn machen statt genug selbständig lernen. Dabei würde reichen, wenn jemand sie führt.
Seit vorliegen der Grundstufen-Evaluation verfolgt die Bildungsdirektion das Projekt weniger engagiert als im letzten Jahrzehnt. Das muss sie auch nicht, denn diese Rolle haben die Prima-Initianten übernommen. Sie preisen verlockende Träume: Früh eigene Wege gehen (statt sich anpassen lernen), mit ständig wechselndem Umfeld umgehen können (statt Beziehung im stabilen Klassenverband erfahren). Weil Lesen, Schreiben, Rechnen und – trotz gültiger Mundartinitiative – Hochdeutsch schon ab dem ersten Tag von einer halben Lehrperson mehr unterrichtet werden, hoffen die Initianten auf eine kürzere Schulzeit für das eigene Kind. Doch die frühe Verkopfung hat Folgen: Als Sekundarlehrer spüre ich, wer zu wenig gespielt hat; mathematisches Grundverständnis kommt durch Klötze zählen, Muster malen, sortieren, nicht durch Zeichen büffeln.
Eltern verlieren Einfluss
Eltern kennen ihr Kind um Welten besser als dies Lehrpersonen tun. Mit Kindergarten und erster Klasse kann die Einschulung ohne Einverständnis der Eltern weder verkürzt noch verlängert werden; Abweichungen werden sorgfältig beschlossen. Die Grundstufe hingegen behandelt jede Einschulungszeit als Regelfall. Folgendes Beispiel zeigt, wie dadurch Eltern an Einfluss verlieren: Ein kluges aber nicht sehr selbstsicheres Mädchen hat nach zwei Jahren die Lernziele der Grundstufe in Lesen und Mathematik erreicht. Die Eltern möchten dem Selbstvertrauen noch ein Jahr länger Zeit geben, doch sie bleiben chancenlos: Am Elterngespräch sind sie mit zwei Grundstufenlehrerinnen konfrontiert: «Die Lernziele sind erreicht – wir können ihrem Kind nichts mehr bieten».
Kein freier Entscheid mit Gegenvorschlag
Noch zum Gegenvorschlag, dem „Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe“: Weder Eltern noch Steuerzahler können in Gemeinde entscheiden, ob die Kinder Grundstufe oder Kindergarten besuchen. Dieser Entscheid, so will es das Volksschulgesetz, trifft alleine die Schulpflege, Volksentscheide (Urne oder Gemeindeversammlung) wären ungültig, ein Rekurs unmöglich. Eine Frage, die heute kantonsweit vom Volk diskutiert wird, wird dank Gegenvorschlag zur Sache weniger Akteure.
Die meisten Schulpflegen werden so entscheiden, wie die umtriebigsten Eltern wollen, naturgemäss jene, die einen Zustand verändern wollen. Da mit der Grundstufe zudem Lehrpersonen mit einer zusätzlichen halben Stelle pro Klasse entlastet werden, interessiert es bald niemanden mehr, dass trotz dem immensen Aufwand die Kinder letztlich verlieren.
Zweimal Nein am 25. November!
Matthias Hauser, Kantonsrat und Sekundarlehrer