1000 neue Kurse – Ja zur Abschaffung des Gesetzes über hauswirtschaftliche Fortbildung

Zur kantonalen Volksabstimmung vom 4. September 2011:

Der Kanton Zürich zwingt Schulgemeinden, hauswirtschaftliche Fortbildungskurse für Erwachsene anzubieten. Diesen Zwang abzuschaffen, war die Absicht des Kantonsrates, als er beschloss, das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung aufzuheben.

Dagegen wurde mit der falschen Aussage, die Kurse würden abgeschafft, das Referendum ergriffen. Richtig ist, dass Schulgemeinden in Zukunft selbst entscheiden, ob sie Erwachsenenbildung anbieten, und dass die kantonalen Subventionen wegfallen, die zwischen 27% und 45% der Kurskosten betragen. Niemand verbietet Fortbildung. Vielleicht entstehen durch den Wegfall der Vorgaben sogar neue Angebote.

Hier die Argumente:

  • 1986, als das Gesetz über hauswirtschaftliche Fortbildung in Kraft trat, besuchten Knaben weder Hauswirtschaft noch Handarbeit. Sie hatten Werken, Hauswirtschaft war höchstens Wahlfach in der dritten Oberstufe. Zumindest in der Erwachsenenbildung, so das Anliegen des Gesetzgebers, sollte jedermann die Kompetenz zur Haushaltsführung kostengünstig erwerben können. Inzwischen ist textile Handarbeit für Knaben obligatorisch und alle Sekundarschüler besuchen Hauswirtschaft, selbst die Langzeit-Gymnasiasten im dreiwöchigen Husi-Kurs. Der ursprüngliche Grund für das Gesetz ist weggefallen. Hauswirtschaftliche Fortbildung wurde zur Doppelspurigkeit im kantonalen Bildungsangebot.
  • Schulgemeinden sollen Kinder bilden. Dazu sind Schulbehörden gewählt und motiviert.
  • Thematischen Vorgaben des Kantons an Fortbildungskurse fallen weg, ebenso Vorgaben zu den Teilnehmerbeiträgen und Teilnehmerzahlen und vor allem zur Ausbildung der Lehrpersonen (der Kanton erlaubt heute nur diplomierte Handarbeits- oder Hauswirtschaftslehrpersonen als Kursleiter). Ob eine Gemeinde künftig nur die Räume zur Verfügung stellt (z.B. Küche und Werkstätten), ob Teilnehmer höhere Beiträge bezahlen müssen oder ob diese gar ganz wegfallen (das war bisher nicht erlaubt) oder ob die Gemeinde tatsächlich auf eigene Kurse verzichtet: Vieles wird denkbar.
  • Durch den Wegfall kantonaler Vorgaben und Subventionen eröffnet sich Künstlern, Köchen, Musikern und Handwerkern etc. die Chance, mit einem eigenen Kurs konkurrenzfähig oder in das Angebot der Gemeinde aufgenommen zu werden. Aus Kantonssicht galten diese Berufe (wie zum Beispiel auch Bäuerinnen) nicht als genügend ausgebildet, um ihr Wissen weiterzugeben.
  • Mehr als ein Viertel der kantonalen Subventionen fliessen heute an eine einzige Schule, nämlich die Schule für Haushalt und Lebensführung (SHL Zürich, Viventa). Diese bietet die Kurse für die Stadt Zürich an und beschäftigt dazu einen eigentlichen Lehrkörper. Von dieser Schule aus wurde das Referendum gestartet.

Viele Personen, die das Referendum unterstützt haben, gingen von unvollständigen Informationen aus und meinten, es gehe um die Abschaffung der Kurse. Vielmehr fällt künftig die Kompetenz in der Sache ganz den Gemeinden zu, die freier agieren können.