Machtmissbrauch für mehr Einbürgerungen auf dem Buckel der Gemeinden

Die kantonale Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) begrüsst die Einbürgerung von Abgewiesenen. Sie spannt dazu in einer «Aktion von Torschlusspanik» Gemeinden als Vollzugsgehilfen ein.

Download: Brief an Gemeinden «Bitte verteilen»
Download: Flyer «Neuerungen im Bürgerrecht»

Download: Brief an Abgewiesene: «Ersuchen Sie um Einbürgerung»

Referat anlässlich der Medienkonferenz der SVP Kanton Zürich vom 26. Mai 2017

Unser gewählte Gesetzgeber – National- und Ständerat – revidierte das Bürgerrechtsgesetz. Wir sehen zum Beispiel an der Volksabstimmung vom 12. Februar dieses Jahres über die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration, dass «Einbürgerung» ein Thema ist, das die Bevölkerung bewegt. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass auch der Gesetzgeber, Volk und Parlamente, und nicht die Bundes- und Regierungsräte, das Verfahren festlegen. Darüber ist man sich parteiübergreifend einig.

Nun hat eben der Gesetzgeber beschlossen, dass Personen mit einer B- und F-Aufenthaltsbewilligung sich nicht mehr einbürgern lassen können. Von diesen wird erwartet, dass sie   zuerst eine Niederlassung, die C-Bewilligung, erreichen. Das können die Aufenthalter mit B-Bewilligung nach 5 oder 10 Jahren anstreben, je nachdem, ob sie aus der EU/EFTA oder Drittstaaten stammen. Da die Einbürgerung sowieso eine Aufenthaltsdauer von 10 Jahren erfordert, führt das Erwerben einer C-Bewilligung zu keiner Verzögerung.

Menschen mit einer F-Bewilligung aufzunehmen war hingegen sowieso komisch: Eine F-Bewilligung erhalten Personen, die abgewiesen wurden, der Vollzug der Wegweisung aber unmöglich ist. Wir haben bisher auch Abgewiesene eingebürgert. Gut, dass der Gesetzgeber dies korrigiert hat.

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Download: Info Aufenthaltskategorien Asylbereich

Der Bundesrat und unsere Regierungsrätin, die nichts anderes tun müsste, als umsetzen, was der Gesetzgeber verlangt, ruft nun die politischen Gemeinden dazu auf, dafür zu sorgen, dass Weggewiesene, oder die, die sich noch nicht niedergelassen haben, das Einbürgerungsverfahren starten und eingebürgert werden. Dazu erhalten die Gemeinden ein Flugblatt und ein Musterschreiben, dass sie Aufenthaltern und Weggewiesenen, die genügend lange in der Schweiz leben, zustellen sollen.

Mit dieser Post von Jacqueline Fehr, der Direktorin der Justiz und des Innern, werden politische Gemeinden aktiv und bewusst dazu aufgerufen, den Willen des nationalen Gesetzgebers zu unterlaufen. Gerade noch geschehen zu lassen, was der Gesetzgeber nicht wollte. Gemeinden als Vollzugsgehilfen bei einer demokratischen Schandtat.

Die SVP ruft dazu auf, dass sich Gemeinderäte nicht darauf hereinlassen

Allzu oft vollziehen Gemeindeverwaltungen oder ressortverantwortliche Gemeinderäte Anliegen des Kantons ohne politisch darüber nachzudenken. Darauf setzt SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Die SVP hat Ihre Exekutiven aufgefordert, nicht zu vollziehen, was Frau Fehr verlangt. Der Aufruf geht jetzt via Sie, liebe Medienvertreterinnen und Medienvertreter, auch an alle anderen Gemeindeexekutiven: Werfen Sie den Einbürgerungs-Brief von Jacqueline Fehr in den Papierkorb.

Nun noch zur Rolle der Gemeinden bei der Einbürgerung an sich: Leider müssen Gemeinden einbürgern, wer die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Das war früher nicht so: Nebst dem Erfüllen von Bedingungen war auch der Wille der Gemeinde an sich entscheidend. Die Schweiz ist von unten nach oben aufgebaut, Individuum, Familie, Vereine, Gemeinde, Kanton und Bund. Wen Sie zu sich in die Familie aufnehmen, unterliegt ihrem freien Willen. Wen ein Verein als Mitglied aufnimmt, ebenfalls. Kein Kriterienkatalog von oben schränkt hier ein. So war es auch mit Gemeinden. Es war eine freier und daher ein starker Entscheid, jemanden als Bürgerin oder Bürger zu anerkennen. Einbürgerungen konnten eine Frage der Mehrheit, der Politik, der Sympathie und Antipathie sein. Gemeinden tragen ja auch die Folgen: In Ihnen wohnen die Menschen und treten im täglichen Leben unmittelbar auf, nicht in der kantonalen Verwaltung und in Bundesbern.

Gerichtsentscheide, Diskriminierungsverbot und Verfassungs- und Gesetzesänderungen in Bund und Kanton haben aus der Einbürgerung einen Verwaltungsakt gemacht, Nicht-Einbürgerungen können gerichtlich angefochten werden. Die Initiative der SVP, „Für demokratische Einbürgerungen“, die das 2008 korrigieren wollte, wurde abgelehnt.

Um so wichtiger ist die Rolle, welche die Gemeinden noch haben: Sie prüfen, ob jemand die Voraussetzung betreffend Kenntnis der hiesigen Verhältnisse erfüllt, somit über Grundkenntnisse in Geschichte, Geografie, Gesellschaft und Politik verfügt. Ob jemand unser Recht und unsere Verfassungswerte respektiert, auf eigenen Beinen steht (z.B. betreffend Sozialhilfe), sich bildet und unsere Sprache versteht. Der Entscheid der Gemeindevorstände – wenn es die Gemeindeordnung vorsieht, sogar die Gemeindeversammlung – kommt einer reinen Erwahrung der Prüfungsergebnisse gleich.

In kleinen Gemeinden, weg von der Agglomeration und mit geringem Ausländeranteil, ist das nicht so schlimm: Der Gemeinderat selbst kennt noch die Menschen, die er prüfen soll, vom Hörensehen mindestens, der Gemeinderat kann kritische Fragen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration im Gespräch stellen und hat auch den Mut, einen Einbürgerungsentscheid positiv oder ablehnend zu fällen oder zu beantragen. Damoklesschwert eines Gerichtes hin oder her.

Grosse Gemeinden hingegen müssen wegen der Anzahl Ihre Prüfaufgabe selbst zum Verwaltungsakt machen. Oft prüft eine Kommission die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Im Vertrauen auf Kommission oder Verwaltung bleibt dann bei Gemeindevorstand oder Parlament ein diskussionsloses Durchwinken einer Namensliste.

Wie wirkt sich nun Frau Fehrs Schreiben aus?

Die Gemeinden prüfen die Integration und Sprache. Das Musterschreiben des Kantons ist in extra einfacher Schreibweise gehalten, das Flugblatt extra mit Piktogrammen gestaltet, so dass es auch versteht, wer nicht gut Deutsch kann. Folge: Torschlusspanik dort, wo Sprachkenntnisse mangelhaft sind.

Die Folge dieser Massnahme ist klar: Eine Schwemme von Gesuchen von Menschen, die man besonders gut prüfen müsste. Von solchen, die ein hohes Potential hätten, die Prüfung auf Stufe Gemeinde nicht zu bestehen. Nun kommen alle aufs Mal.

Was Frau Fehr damit bezweckt, schreib sie ja ehrlicherweise selber: Sie begrüsst Einbürgerungen, sie will mehr Einbürgerungen!

Mehr Einbürgerungen ist ein typisches politisches Ziel einer SP-Politikerin – und kein Auftrag der Kantonsverwaltung! Und auch kein Auftrag der Gemeinden!

Fazit: In einer Frage, in der noch vor 20 Jahren Gemeindeversammlungen frei entscheiden konnten, in der ein Gesetzgeber beschlossen hat, dass Abgewiesene und Aufenthalter im Gegensatz zu Niedergelassenen nicht mehr eingebürgert werden können, will die kantonale Justizdirektorin und als Direktorin des Innern, auch Vorsteherin über das Gemeindeamt, das Gegenteil und spannt dazu die Gemeinden ein. Im Prinzip ist das ein Machtmissbrauch.