Der BVK auf die Finger schauen

Vorahnungen (2006) – 4 Jahre vor dem BVK-Skandal

Wo Millionen in den Sand gesetzt wurden

Die SVP Fraktion hat bei der Abnahme der Rechnung des Kantons Zürich zur Rechnung der Beamtenversicherungskasse (BVK) einen Vorbehalt angebracht. Die BVK ist die Pensionskasse für 60’000 Versicherte und 20’000 RentenbezügerInnen. Seit 1999 ist die BVK um 6 Milliarden Franken ärmer geworden.

Eigentlich sollte die BVK verselbständigt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn ihr Deckungsgrad mindestens 100% beträgt, d.h. wenn alle vorhandenen Rentenansprüche bezahlt werden können (1999: Deckungsgrad 130%, heute: 91%). Ohne die Verselbständigung ist die BVK ein Amt der Finanzdirektion und somit der kantonsrätlichen Oberaufsicht (Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission) unterstellt. Der Vorbehalt der SVP verlangt, dass sich diese Aufsicht schonungslos und gründlich mit den folgenden vier Punkten und weiteren aufdrängenden Fragen befasst:

  1. Gründe für die historische Unterdeckung. Für einen Deckungsgrad von 100% fehlen der BVK 1.6 Milliarden Franken an Vermögen, für welche der Kanton in der Pflicht ist.
  2. In einem Interview vom 16. September 2004 schildert BVK-Chef Rolf Huber die grosszügige Verteilung von Mitteln (Beitragskürzungen, Teuerungsausgleiche, Erhöhung Sparguthaben) und Anlagefehler. Risikomangagement? Kompetenzüberschreitungen? Missachtung der kantonsrätlichen Budgethoheit? Selbstbereicherung?
  3. Ein Engagement der BVK in Titeln der Beteilungsfirma BT§T führte zu 274 Millionen Franken Verlust und die BT§T ist immer noch mit weiteren Millionen in der Schuld der BVK. Aus einer Antwort auf eine Anfrage von mir geht hervor: Für die Kapitalbewirtschaftung zuständige Mitarbeiter der BVK hielten privat Aktien der BT§T.
  4. Die Rechnung der BVK wurde erst am 16. Juni verabschiedet, zu spät für eine seriöse Prüfung der Zahlen. Die Zahlen in der Staatsrechnung und der Rechnung der BVK weisen grössere Verwerfungen auf.

Eine seriöse Abklärung aller Vorkommnisse rund um die BVK ist dringend notwendig. Erstens ist der erlittene Verlust für den Kanton und für die Versicherten enorm und zweitens wird seitens der BVK zu wenig kommuniziert, so dass bleibendes Misstrauen verständlich ist. Es darf keine selbstherrlichen Beamtenreiche mit Milliardenkompetenzen geben, ansonsten ist Missbrauch vorbestimmt.