Altersentlastung im Übergang zum neuen Berufsauftrag

Der im Schuljahr 17/18 eingeführte neue Berufauftrag (nBA) der Lehrpersonen auf der Volksschule hat Mängel (siehe unten). Die SVP hat gewarnt. Man müsste ihn wieder abschaffen. Um dies ging es aber heute, 25. Mai 2020, im Kantonsrat nicht, sondern nur um die Altersentlastung in der Übergangszeit. Da kann die SVP in das kleinliche Klagelied nicht einstimmen.

Systemwechsel führt tatsächlich zu weniger Entlastung für einige Jahrgänge Lehrpersonen

Bis 2017/18 erhielten, die Lehrpersonen ab dem Alter von 57 Jahren zwei Lektionen Entlastung – für ein volles Pensum mussten Lehrpersonen nur noch 26 statt wie zuvor 28 Wochenlektionen unterrichten. Über die eigentliche Arbeitszeit (z.B. inklusive Hausämter, Sitzungen, Elterngespräche u.a.) machte die frühere Regelung keine Aussage.

Mit dem nBA gilt für die gesamte Arbeitszeit (Unterricht plus alles) eine Jahresarbeitszeit von 2’184 Stunden. Diese wird um vier Wochen Ferien und die Feiertage reduziert, wie bei allen kantonalen Angestellten. Ab dem 50. Altersjahr kommt eine Ferienwoche dazu (Reduktion um weitere 42 Stunden), ab dem 60. Altersjahr eine weitere Woche (sechs Wochen Ferien). Somit müssen ältere Lehrpersonen auch im neuen System weniger arbeiten.

Die Unzufriedenheit rührt nun daher: Wer im alten System schon 50 – aber noch nicht 60 Jahre alt war – erhielt erst ab Schuljahr 17/18 (Einführung nBA) die zusätzliche Ferienwoche. Und das, obwohl die Entlastung vom 57. bis zum 60. Altersjahr mit einer Woche Ferien eben geringer ist, als die im alten Sysem erwarteten zwei Wochenlektionen. Von der Tatsache, dass stattdessen diese anflänglich tiefere Entlastung dafür schon ab dem 50. Altersjahr ausgerichtet wird, können die Betroffenen bei der Einführung Ü50-Lehrpersonen eben nur noch teilweise profitieren. Das ist, sowohl verglichen mit jüngeren als auch mit älteren Lehrpersonen tatsächlich ungerecht.

Es geht nicht um Entlastung – es geht ums Geld

Das tönt, als ginge es bei der Altersentlastung um eine Geschenk. Das ist nicht so – Altersentlastung hat einen Sinn: Man braucht, leider, für die gleiche Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter mehr Erholung. Kann man Erholung bei einem Systemwechsel um Jahre verschoben nach- oder vorholen? Verglichen mit den kommenden Generationen – nur auf ein Schuljahr betrachtet, werden die Lehrpersonen ja ab sofort gleich behandelt: Die Motion ist deshalb entlarvend. Wer eben mehr fordert, dem geht es nicht um die Entlastung, sondern ums Geld.

Dieses ist zudem schwer zu beziffern. Wieviel Stunden sind zwei Lektionen? 39 Schulwochen x 2 x 45 Minuten? Haben ältere Lehrpersonen früher zwar zwei Lektionen weniger unterrichtet, dafür noch die eine oder andere Aufgabe im Schulalltag erledigt? Da ging das Engagement sehr auseinander!

Drauf, so sprach Herr Lehrer Lämpel: „Dies ist wieder ein Exempel!“

Mängel am Berufsauftrag

Hier noch die Liste der nBA-Mängel. Sie ist nicht abschliessend und die Bidlungsdirektion wird demnächst eine breite Untersuchung publizieren.

  • Rollenverständnis Lehrpersonen: Stündelen als Angestellte statt selbstverantorteten unternehmerischen Anteil am Gelingen der Schule.
  • Aufwändige Pensenorganisation: Jedes Jahr müssen Schulleitungen Pensen gemäss Stunden-, Tätigkeiten- und Personalplanung neu mit jeder Lehrperson aushandeln. Ein umständliches Puzzle, das Jahr für Jahr stimmen muss.
  • Ungenaue oder aufwändige Zeiterfassung: Weil der Alltag von Lehrpersonen zwischen verschiedenstens Tätigkeiten manchmal im Minutentakt verschachtelt ist.
  • Effizientes Arbeiten führt nicht zu Zeitgewinn.
  • Stundendotationen der Tätigkeitsbereiche Schule, Klassenlehrperson, Zusammenarbeit, Weiterbildung reichen nur, wenn man sparsam aufschreibt (also nicht alles erfasst). In einigen Schulgemeinden wurde untersagt, wirkliche Stundenzahlen aufzuschreiben, sondern Vorgaben gemacht, für welche Tätigkeit wieviel Stunden geschrieben werde dürfen. Es gibt so nur eine Scheingenauigkeit und Scheinvergleichbarkeit.
  • Bei überschrittener Jahresarbeitszeit gibt es nicht zwingend Entlastung und es ist auch kein Mehrzeitübertrag auf Folgejahre möglich.
  • Hausämter wie Materialverantwortliche, Pädagogische ICT-Verantwortliche, Lehrmittelverantwortliche etc. werden nicht mehr mit kleinen symbolischen Beträgen entschädigt und „über dem Pensum“ erledigt – sondern in die (teure) Anstellung eingerechnet, was Stellen generiert.