Zeugnis: Zwei- und dreiteilige Sekundarschule klar unterscheiden

Votum zum neuen Zeugnis – Januar 2008

Die Anfrage 239/2007 unseres Kantonsratskollegen Kurt Leuch hat klar ergeben, dass Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler der Sek C in Gemeinden mit zwei Abteilungen an der Oberstufe in der Sek B wären. Ebenso gibt es Schülerinnen und Schüler, die bei drei Abteilungen mit ihrem Leistungsniveau ein Sek B Zeugnis erhalten, in einer Gemeinde mit zwei Abteilungen aber ein Sek A Zeugnis hätten. Damit sind – das steht unwidersprochen fest – Schülerinnen und Schüler der dreiteiligen Sekundarstufe aufgrund der Bezeichnungen im Zeugnis benachteiligt.

Meine Damen und Herren: Einziges Ziel des vorliegenden Postulates ist es, diese unschöne Benachteiligung aufzuheben. Uns schien am einfachsten, die Bezeichnung für die Abteilungen der zweiteilige Sekundarschule wieder von A und B in die bisherigen E und G zu ändern.
Von einem solchen Wechsel wären erstens weniger Schulen betroffen, als wenn man Bezeichnungen der dreiteiligen Sek ändern würde, zweitens sind sich die abnehmenden Lehrbetriebe die Bezeichnungen E und G in Unterscheidung zu A, B und C bereits gewohnt, da dies Praxis war.

Mit diesem Ansinnen haben wir aber eine Befürchtung geweckt, die wir nicht wollten: Wirklich – Es geht uns definitiv nicht darum, den alten Grabenkampf zwischen dreiteiliger und zweiteiliger Sekundarschule aufleben zu lassen.

Mit dem Volksschulgesetz haben wir eine Gesetzesgrundlage geschaffen, welche insgesamt 30 verschiedene Oberstufenmodelle zulässt, sofern in zwei oder drei Abteilungen mit null bis vier Niveaufächern unterrichtet wird, und diese überall in genau drei Niveaus angeboten werden. Das tönt kompliziert und ist es auch. Kompliziert, aber nicht schlimm: Insbesondere durch die Umstellung der Finanzierung des Kantons zu Vollzeiteinheiten mussten die ursprünglichen Oberstufenmodelle dreiteilig und gegliedert der Praxistauglichkeit in lokalen Verhältnissen angepasst werden. Sieben verschiedene Oberstufenmodelle sind so in der Realität entstanden, der Rahmen des neuen Volksschulgesetzes legalisierte diese alle und hat so die Gemeindeautonomie bejaht. Dies wollen wir nicht ändern. Die Probleme der Oberstufe liegen nicht in der Struktur: Wie sie wissen, habe ich sogar ein Postulat eingereicht, welches den Fokus der Entwicklung der Oberstufe genau eben weg von der Struktur lenken will. Nicht die Vielzahl der Modelle oder Durchlässigkeit sind Probleme! Eine Strukturdiskussion muss vermieden werden, solange die Einabteilige-Gesamtschul-Oberstufe nicht auf die Traktandenliste kommt ist der Rahmen des Volksschulgesetzes gut. Also will ich sicher nicht mit dem heutigen Postulat diesen Rahmen sprengen: Der Vorwurf, das heutige Postulat ziele auf eine archaische Veränderung der Oberstufenmodelle stimmt nicht. Es geht nur um die Behebung einer logisch begründeten realen unbestrittenen Ungerechtigkeit durch unterschiedliche Bezeichnung gleicher Leistungsniveaus.

Unserem Anliegen könnte die Bildungsdirektion auch genügen, indem auf den Zeugnisformularen künftig angekreuzt werden muss, ob es sich um eine Sekundarschule mit zwei oder um eine mit drei Abteilungen handelt. Damit weiss ein Lehrmeister, wo A und B einzuordnen sind. Das ist heute nicht ersichtlich. Die mögliche freiwillige Bezeichnung genügt nicht – schliesslich macht diese Information transparent, dass der Sek B Schüler an einer anderen Oberstufe vielleicht im C wäre.

Item, indem sie das Postulat überweisen, bewirken Sie:

Erstens, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat antworten wird, die Änderung der Bezeichnungen in E und G ginge nicht, wegen dem neuen Volksschulgesetz und allen möglichen Varianten.

Zweitens wird die Regierung gleichzeitig bestätigen, dass sie die Ungerechtigkeit erkannt hat und diese durch eine obligatorische Nennung der Anzahl Abeilungen auf dem Zeugnis zu beheben gedenkt.

Damit wären wir alle zufrieden. Falls sie das Postulat jedoch nicht überweisen, passiert nichts.