Vorsorgegelder: Weiterhin für Vorbezug

Folgende Überlegungen zeigen, dass die Nachteile überwiegen, wenn man den Vorbezug von Kapital aus der Pensionskasse verhindern würde. Antragsformulierung zu Handen der Fraktion.

Postulat „leichtsinniger Bezug von Vorsorgegelder“

Argumente pro

  • Die tiefen Hypo-Zinsen zusammen mit der Möglichkeit des Vorbezuges des eigenen Pensionskassenvermögens verleiten zum Erwerb von Wohneigentum, auch in Fällen, in denen dies risikohaft ist (geringe Eigenkapitalbasis ohne PK-Kapital, Hypothekarzinsen können nur knapp bezahlt werden). Es gibt dadurch Fälle, welche ihr Vorsorgevermögen verlieren.
  • Auch leichtsinnige Naturen können sich die Hälfte ihres Sparguthabens bei Pensionierung als Kapital auszahlen lassen. Wird dieses verjubelt (z.B. durch Reisen) fehlt es nachher und die Rentner benötigen u.U. Ergänzungsleistungen.
  • Rentner die früh sterben, lassen ihr Vermögen in der BVK. Die Teile, die sie bereits bezogen haben, stehen der Kasse nicht mehr zur Verfügung. Frühzeitig Sterbende erleichtern die Sanierung der BVK nur dann, wenn sie ihr Vermögen nicht abgezogen haben.

Argumente kontra

  • BVK-Vermögen finanziert sich aus Lohnabzügen und gehört grundsätzlichen jenen, die den Lohn erwirtschaftet haben – nicht der BVK selbst. Eigenverantwortung soll in der Frage „Wie sorge ich für mich vor?“ zum Tragen kommen. Grundsätzlich ist es zu begrüssen, wenn Wohneigentum angestrebt und dafür als Teil der Vorsorge Verantwortung übernommen wird. Es kann einem Versicherten angesichts des Sanierungsbedarfs der BVK nicht verübelt werden, wenn er, so weit wie möglich, selber vorsorgen möchte („was man bezogen hat, das hat man“).
  • Beim Liegenschaftserwerb wird das Vorsorgekapital nicht „verjubelt“ – dem Kapital steht ein Gegenwert gegenüber. Dieser kann durch den Verkauf Liegenschaft später wieder verfügbar werden (Risiko = Risiko des Marktes) oder zeigt sich in Form tieferer Wohnungskosten im Alter.
  • Dem Vorbezug von Vorsorgevermögen sind Grenzen gesetzt: Nur bis zum 50zigsten Altersjahr kann das gesamte Kapital vorbezogen werden.
  • Mit BVK-Kapital alleine lässt sich kein Haus bauen: Hypothekargebende Banken prüfen i.d.R. ihre künftigen Hypothekarnehmer genau (auch das Einkommen im Hinblick auf steigende Zinsen). Staatsangestellte gelten als vertrauenswürdige Hypothekarnehmer (relativ sichere Stellen und Einkommen).
  • Erben findet heute immer später statt, da sich Eltern – zum Glück – guter Gesundheit bis ins hohe Alter erfreuen. Wollen junge Familien ein Eigenheim in der Zeit, in welcher es am meisten Nutzen stiftet (Kinder), so ist dies u.U. nur dank Bezug von Vorsorgegeldern als Eigenkapital überhaupt möglich. In diesen Fällen ist das Risiko für die Vorsorgesituation zudem dann relativ gering, wenn mit einer späteren Erbschaft gerechnet werden kann.
  • Die meisten Pensionskassen lassen den Bezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum in ähnlichem Rahmen wie die BVK zu.
  • Der Bezug des Vorsorgekapitals zur Hälfte bei Pensionsantritt stellt dann ein Problem dar, wenn das Kapital ohne über andere Mittel zur Vorsorge zu verfügen, konsumiert/verprasst wird. Das vorliegende Postulat geht aber zu weit.

Antrag: Postulat ablehnen