Studiengebühren für ausländische Studierenden nach wie vor zu tief!

Der europäische Studienraum bestraft Gemeinwesen, die gute Universitäten tragen. Unter Umständen bezahlen wenige Steuerzahlende die Ausbildung zahlreicher ausländischer Akademiker. Während zwischen den Kantonen in der Schweiz Ausgleichszahlungen fliessen, ist diese Frage im europäischen Studienraum noch nicht durchdacht. Deshalb ist die politische Forderung nach kostendeckenden Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland nach wie vor richtig. Im Kantonsrat kam es zur Debatte.

Die SVP stimmt der Abschreibung des Postulates „Studiengebühren für ausländische Studierende“  zu, obwohl wir mit dem Bericht der Regierung nicht einverstanden sind. Die von der Bildungsdirektion getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Kosten, welche ausländische Studierenden verursachen und in Bezug auf deren Studiengebühren sind unzureichend. Ein Ergänzungsbericht zum vorliegenden Elaborat würde dies jedoch nicht ändern.

Folgende Probleme sind noch nicht gelöst:

  • Die Kosten, die durch ausländische Studierende in Zürich entstehen, betragen über die gesamte Studienzeit mehrere 100’000 Franken pro Person. Diese bezahlt der Steuerzahler. Dem steht aus drei Gründen kein Nutzen gegenüber: Erstens, weil ungleich viel weniger Schweizerinnen und Schweizer im Ausland studieren, zweitens, weil viele der ausländischen Studenten unseren Kanton nach Studienabschluss wieder verlassen und für andere Volkswirtschaften – für konkurrierende Werkplätze – wertschöpfend tätig werden, drittens, weil die hohe Anzahl ausländischer Studierenden die Studienbedingungen für die heimischen Studenten verschlechtern, zum Beispiel die Betreuungsverhältnisse, die Platzverhältnisse in den Hörsäälen und Seminiarien, die Chancen auf eine akademische Laufbahn.
  • Ebenfalls noch nicht gelöst ist die Tatsache, dass global gesehen diejenigen Universitätsstandorte, die einen guten Ruf und intaktere Studienbedingungen als andere Universitäten haben, in einem freien Studienraum Europa den grössten Zulauf haben. Träger der Universitäten sind aber verschiedene Körperschaften: Es gibt Private, Bundesländer, Staaten oder wie bei uns die Kantone. Es kann somit sein, dass verhältnismässig wenig Steuerzahlende eine verhältnismässig riesige Ausbildungsstätte finanzieren für verhältnismässig wenig eigene Studierende. Innerhalb der Schweiz gleichen die Kantone untereinander die Studienkosten aus, in der interkantonalen Universitätsvereinbarung ist dies geregelt. Europäisch fehlen Ansätze in dieser Richtung. Unser Postulat hat dies gefordert, indem die Studierenden, respektive ihre Herkunftsregion, die Studienkosten mindestens in der Höhe der interkantonalen Ausgleichsbeiträge zu tragen haben. Die FDP – ich muss das lobend erwähnen – hat mit der Anfrage 48/2011 diese Problematik im Nachgang zu unserem Postulat aufgenommen, also offenbar erkannt, die Gesamtregierung noch nicht.
  • Zu guter Letzt sind die Studiengebühren allgemein zu tief. Darüber haben wir bereits in mehreren  Budget- und Finanzplandebatten argumentiert, es geht um das Verhältnis zu den Studienkosten, die Vergleichbarkeit mit anderen Ausbildungen, die Haltung und Möglichkeit der Studierenden.

Mit der in diesem Postulatbericht versprochenen Erhöhung der Semestergebühren für ausländische Studierende um CHF 500.— ist keines der Probleme Kosten-Leistungsrealität ausländischer Studierenden, Finanzierung europäischer Grossuniversitäten durch wenige Steuerzahler und die Höhe der Studiengebühren an sich gelöst. Wir schreiben die Postulate heute ab, weitere Vorstösse müssen folgen.