Steuervorlage 17 – JA für den Werkplatz Zürich

Die Änderung des Steuergesetzes, über die wir am Wochenende abstimmen, ist wichtig für den Kanton. Warum wir JA stimmen müssen:

Über 20’000 Unternehmen, die von der Schweiz aus teilweise mit vielen Mitarbeitenden wertschöpfende Aktivitäten in anderen Ländern steuern, oder einfach ihre Adresse hier haben oder Beteiligungen halten, haben bisher in verschiedenen Kantonen von reduzierten Gewinnsteuersätzen profitiert und sich oft deswegen überhaupt in der Schweiz niedergelassen. Zu unserem Wohl: Ein Fünftel aller kantonalen Gewinnsteuern (2.1 Milliarden/Jahr) und die Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen des Bundes (3.6 Milliarden/Jahr) stammen von solchen «Statusgesellschaften», zudem stemmen sie 47% aller Ausgaben privater Unternehmungen für Forschung und Entwicklung.

Tiefere Steuern für ausländische Firmen sind international verpönt, wenn ein Land auf seinem Gebiet nicht Inländische gleichbehandelt. Andere Staaten und Organisationen (z.B. OECD) listen diese Länder auf und empfehlen Gegenmassnahmen (bis hin zur Behinderung des Marktzuganges). Darum hat die Schweiz das Steuersystem angepasst, in der Volksabstimmung zur «Steuerreform und AHV-Finanzierung» vom vergangenen Mai. Damit die Folgen, nämlich der Wegzug dieser wichtigen Unternehmen samt deren Steuersubstrat verhindert werden, erhielten die Kantone die Möglichkeit, in Zukunft Einnahmen aus Patenten nicht zu besteuern und Abzüge zu gewähren für Forschung und Entwicklung, für Einlagen ins Eigenkapital und für die Aufdeckung stiller Reserven. Unternehmen, die Innovation fördern und transparent Substanz schaffen erhalten einen steuerlichen Vorteil. Ein sinnvoller «Lenkungsabzug».

Obendrein gibt’s für die Kantone 1 Milliarde mehr aus dem Topf der direkten Bundessteuer (180 Millionen für den Kanton Zürich), damit können sie die Unternehmenssteuern für alle Firmen etwas senken.

Die Links-Mitteparteien machten nur mit, weil im Gegenzug die durch die etwas tieferen Steuern erleichterten Firmen und ihre Mitarbeitenden 0.3 Prozent höhere Lohnkosten für die AHV akzeptieren, schweizweit 1.2 Milliarden – aus der Mehrwertsteuer kommen ebenfalls 800 Millionen neu dazu. Natürlich bleibt die AHV-Sanierung weiterhin nötig.

Ohne kantonale Vorlage nur Mehrbelastungen umgesetzt

Soweit die Voraussetzungen durch die eidgenössische Abstimmung im Mai. Jetzt am 1. September, geht es eben darum, dass der Kanton Zürich die Unternehmensgewinnsteuern auch tatsächlich senkt (von 8% auf 7%) und dass die neuen Abzüge für Forschung und Entwicklung und Eigenkapitaleinlagen auch tatsächlich ins kantonale Gesetz aufgenommen werden und getätigt werden dürfen.

Wer dies ablehnt, nimmt den Betrieben die Möglichkeit, die höheren Lohnkosten (AHV) zu kompensieren. Wer dies ablehnt, verhindert, dass man neu allen, auch denjenigen, die früher privilegiert besteuert wurden aber doch einen hohen Anteil an allen Steuern bezahlt haben, Möglichkeiten gibt, durch Forschung und Entwicklung oder Eigenkapital nachhaltig für unsere Wirtschaftsstandort zu wirken und so doch zu tieferen Steuern zu kommen. Wer dies ablehnt, verhindert, dass diese Unternehmen am Standort Zürich bleiben und exportiert Arbeitsplätze und Steuersubstrat und letztlich Wohlstand.

Viel «spatzig» haben wir im Kanton Zürich nämlich nicht: Die Gesamtsteuerbelastung (direkte Bundessteuer, Staat- und Gemeindesteuern) für Unternehmen bleibt mit durchschnittlich 19.7% statt 21.1% hoch – verglichen mit Kantonen wie Zug (12.1%) oder Schaffhausen (12.4%) unattraktiv.

Die Steuervorlage 17 ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – wir werden sehen, ob er genügt.

Matthias Hauser, Kantonsrat, Gemeindepräsident