100% Erhalt der Volksrechte

Keine Verträge, die Volkrechte einschränken. Und kein EU-Beitritt.

  • Dass wir über viele Fragen frei abstimmen und jede und jeder mitdiskutieren kann, gibt uns Freiheit und Verantwortung. Für den Zusammenhalt der Schweiz mit vier Landessprachen und vielen Kulturen auf engem Raum ist das entscheidend. Und auch für die Autonomie des Einzelnen.
  • Deshalb darf niemals ein Vertrag unsere Volksrechte einschränken. Das «institutionelle Abkommen Schweiz – EU» sieht aber vor, die Rechtsweiterentwicklung in den Dossiers der bilateralen Abkommen (freier Personenverkehr, Landwirtschaft, Luft- und Landverkehr, Forschung, technische Handelshemnisse, öffentliches Beschaffungswesen) in die Hände von Funktionären aus ganz Europa zu legen und im Zweifelsfall den Europäischen Gerichtshof urteilen zu lassen. Die Themen des Freihandelsabkommens (z.B. Subventionen) ebenfalls, nicht sofort, aber Teil des «institutionellen Abkommen» ist die Absichtserklärung dazu.
  • In der EU kommt unser Föderalismus durcheinander: Es muss nur auf höherer Ebene geregelt werden, was Einzelne, Gemeinden und Kantone nicht selber können. Auch das ist wichtig für den Zusammenhalt der Schweiz: Keiner redet dem anderen drein, wenn es nicht nötig ist.
  • Als Teil der EU würden wir gewichtige wirtschaftliche Standortvorteile verlieren, wie zum Beispiel eine eigenständige Zins- und Währungs- und Finanzpolitik, eine eigene Sozialpolitik und das liberale Arbeitsrecht (verglichen mit EU-Staaten).
  • Als Teil der EU würden wir uns sicherheitspolitische Nachteile einhandeln. Die Neutralität kann in der EU nicht erhalten bleiben.
  • Da es die EU nicht schafft, die Wirtschaftskriminalität (Subventionsbetrug) einzudämmen und nicht schafft, die Verwaltung zu straffen ist ein Beitritt Steuergeldverschleuderung. Genauso wie die Kohäsionsmilliarden, welche die Schweiz der EU zur Entwicklung Osteuropas bereits heute bezahlt. Als Preis für den Zutritt zum Binnenmarkt.