Ja zur Lockerung der Lex Friedrich

Parteiliches Nein – persönliches Ja!

Die Junge SVP und unsere kantonale Mutterpartei haben zur Änderung des Bundesgesetztes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer knapp die Nein-Parole beschlossen. Knapp bedeutet, dass es in beiden Parteien ziemlich viele «Ja-sager» hat. Nachdem Hansjörg Fehr, unser Präsident, vorige Woche an dieser Stelle die Gegner vertrat, werde ich nun das Gegenteil tun.Die Änderung des Bundesgesetzes enthält zwei wesentliche Neuerungen: Will ein ausländisches Unternehmen heute bei uns Arbeitsplätze bauen, so muss es nicht nur den Kaufvertrag und die umständliche Baubewilligung in der Tasche haben, es muss darüber hinaus noch um eine Bewilligung zum Erwerb von Grundstücken durch Ausländer ersuchen. Die Lockerung der Lex Friedrich schafft diese zusätzliche Bewilligungspflicht zum Bau von Arbeitsplätzen ab. Sämtliche Kantone der französischen Schweiz und das Tessin erhoffen sich dadurch einen Wirtschaftsaufschwung.

Nach einer Annahme der Änderung wird es nicht mehr darauf ankommen, ob jemand Schweizer oder Ausländer ist, sondern der Käufer muss mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben (Wechsel vom Nationaliäten- zum Wohnsitzprinzip). Damit werden zahlreiche langjährig und gut bei uns arbeitende Ausländer ohne Bewilligung eine Wohnung kaufen können. Der Anreiz zum Eigenheimerwerb wird somit gefördert.

Beide Neuerungen sind eindeutig positive Deregulierunsmassnahmen. Und beide Neuerungen haben, wie jedes noch so gesunde Medikament, Nebenwirkungen. Die Gegner der Lockerung picken diese Nebenwirkungen hinaus, überhöhen sie und geben damit der Vorlage eine Bedeutung, die sie sonst gar nicht hätte. Ich gehe darum auf die wichtigsten Argumente der Lockerungsgegner ein:

Es stimmt, dass die vom Bundesrat beauftragte Kommission Füeg zum Schluss kommt, die Lex Friedrich sei ganz aufzuheben. Es stimmt auch, dass dies im Sinn des Bundesrats liegt und dieser in der blossen Lockerung nur den ersten Schritt zur Aufhebung sieht. Es stimmt aber nicht, dass der zweite Schritt zwingend folgen muss. Die Abschaffung verlangt einen neuen Entscheid, wogegen fast 100%ig das Referendum ergriffen wird.

Die Vorlage hat auch nichts mit «Europaintegration à la Salamitaktik» zu tun. Wir haben Nein zum EWR gesagt, wir werden Nein zum EU-Beitritt sagen. Wir halten uns damit die Freiheit offen, schlechte EU-Regelungen nicht übernehmen zu müssen. Wenn wir uns aber guten Gesetzesmodernisierungen nur deshalb verschliessen, weil sie eurokonform sind, wird unser Land langfristig im Standortwettbewerb keine Chance haben.

Ein weiteres Argument der Gegner betrifft die dubiose Gefahr der Verbauung unserer Hänge durch Ausländer. Feriendörfer im Wallis zum Beispiel, so sagen sie, werden ihre Zonenordnungen den Interessen der Bauwirtschaft und der Tourismusnachfrage anpassen. Die letzten Sonnenhänge würden deshalb schon bald verbetoniert. Wer das sagt vergisst, dass gerade der Grundstückerwerb zum Bau von Ferienwohnungen der Bewilligungspflicht unterstellt bleibt. Vom Bund dürfen pro zwei Jahre maximal 4000 Einheiten bewilligt werden. Die Kantone haben die Möglichkeit, den Erwerb von Ferienwohnungen durch Flächenfestlegung und eine Höchstquote Wohnraum/Ferienraum zu begrenzen. Davon allerdings wären auch Schweizerinnen und Schweizer betroffen. Was die Gegner stört ist folglich nicht die Verbauung, sondern dass Ausländer – obwohl nur mit Bewilligung und trotz eingeschränkter Zahl – mitbauen dürfen.

Die Verbetonierung ist grundsätzlich ein Problem der Raumplanung. Die Ferienkantone der Schweiz befürworten die Lockerung der Lex Friedrich. Es liegt mir fern, als Zürcher durch Verhinderung einer Gesetzeserleichterung Raumplanung im Berner Oberland zu betreiben.

Der Wechsel vom Nationalitäten- zum Wohnsitzprinzip ist für die Auslandschweizer ab der zweiten Generation unbequem. Sie müssten vor dem bewilligungsfreien Landkauf mindestens fünf Jahre hier wohnen. Erstens ist aber kaum anzunehmen, dass einem Auslandschweizer je die Bewilligung verweigert würde und zweitens ist es mir lieber, wenn der Boden an einen schweizliebenden Auländer statt an einen mentalitätsflüchtigen Schweizer verkauft wird.

Rudolf Wyder, Direktor des Auslandschweizer-Sekretariats schreibt in der NZZ Nr. 125 folgenden Satz: «Aus Auslandschweizersicht muss das Ziel heissen: Möglichst baldige Aufhebung der Lex Friedrich.» Die Auslandschweizer-Organisation hat gegen die Beteiligung am Referendum der Schweizer Demokraten gestimmt. Die Auslandschweizer sind die ersten, welche ähnliche Massnahmen im Ausland zu fürchten haben.

Die Gegner haben recht, wenn sie betonen, der Bau von Betriebstätten ausländischer Firmen sei schon bisher kein Problem gewesen, da er sowieso bewilligt werde (je durchschnittlich 222 Bewilligungen in den letzten neun Jahren). Ein Bewilligungsgesetz für etwas, das sowieso bewilligt wird? Das wäre ja ein Gesetz für nichts. Mit einem «Ja» am nächsten Sonntag verzichten wir auf solche Alibiübungen.

Zum Schluss sei nochmals daran erinnert, dass die SVP-Schweiz zusammen mit zahlreichen SVP Parlamentariern zur Lockerung der Lex Friedrich Ja sagt. Vielleicht ringen sich auch in unserem Kanton weitere Leserinnen und Leser von einem parteilichen Nein zu einem persönlichen Ja durch. Ich hoffe es.

Matthias Hauser, Junge SVP