Lehrpersonen: Vertrauen statt Weiterbildungszwang

Das Postulat „Anreize statt Zwang in der Weiterbildung der Lehrpersonen“ ist nur halbklug: Klug ist es, auf sinnlosen Weiterbildungszwang zu verzichten und ein wenig Vertrauen in die Fachkompetenz und entsprechende Aufholbedürfnisse von Lehrpersonen zu haben. Weiterbildungen aber finanziell zu entschädigen, geht zu weit. Mein Votum dazu im Kantonsrat, 8. April 2013:

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Bildungsdirektorin
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich möchte zu Beginn klar festhalten, dass wir ein Anliegen der Postulanten teilen. Es kann nicht sein, dass Lehrpersonen, die seit Jahren Englisch unterrichten, Lehrpersonen der Sekundarstufe, nun in die Weiterbildung gezwungen werden und sonst ihre Lehrberechtigung verlieren, nur weil die Primarschüler neu mit Vorbildung – Englisch ab der 2. Klasse – kommen. Es geht darum, dass die Bildungsdirektion, nicht nur in diesem Fall, Vertrauen in die fachliche Kompetenzen ihrer Lehrpersonen haben soll.

Erstens ist die Anstellung der Lehrperson derart, dass sie sich mit den Anforderungen an ihre eigenen Fachkenntnisse sowieso auseinandersetzen muss und dies auch tut und ihr Wissen ständig den Anforderungen anpasst, auch den Anforderungen, die besser ausgebildete Schülerinnen und Schüler stellen.

Zweitens schickte die Bildungsdirektion auch Personen in die Weiterbildung, die ihr Fach an der Hochschule studiert haben, ein Fall ist mir bekannt, in dem eine – allerdings Deutsche – Anglistin mit Doktortitel, die seit Jahren in Zürich unterrichtete, in die Englischlehrerweiterbildung musste.
Der Zulassungsstop für Englischlehrpersonen, die sich nicht dem Weiterbildungsdiktat unterworfen haben, ist aufzuheben.

ABER: Das vorliegende Postulat geht weiter. In seiner Begründung ist von „finanziellen Anreizen“ für Weiterbildungen die Rede. Nun, obligatorische Weiterbildungen sind oft bereits kostenlos. Wenn also von finanziellen Anreizen die Rede ist, müssen wir davon ausgehen, dass die Postulanten meinen:

  • Entweder sind die Lehrpersonen für den Besuch einer Weiterbildung zu entschädigen.
  • Oder die Weiterbildung soll künftig voll in der Schulzeit stattfinden, teilweise tut sie dies ja bereits heute.

Und das, meine Damen und Herren, ginge zu weit. Im Zeitalter des lebenslangen Lernens gehört Weiterbildung dazu und wird von Lehrpersonen sowieso freiwillig geleistet.

Deshalb spricht sich die SVP gegen die Überweisung dieses Postulates aus.