Kosten für Lehrplan 21 verschleiert. Mitbestimmung sorgt für Transparenz!

Es ist manchmal unglaublich, wie «handgelismet» Anfragen von Kantonsräten durch den Regierungsrat beantwortet werden. Ein Beispiel, indem sich die Bildungsdirektion richtiggehend vor unangenehmen Fakten aus dem Schneider windet, ist die Anfrage der Kantonsräte Anita Borer (SVP), Marc Bourgeois (FDP) und mir zu den wahren Kosten vom Lehrplan 21.
Wir zählen darin viele konkreten Massnahmen auf, welche in der Bildungsdirektion, in der Pädagogischen Hochschule und in den Gemeinden im Zusammenhang mit dem LP 21 getroffen werden und fragen nach den Kosten. Die Liste ist eindrücklich (siehe Anhang). Folgendermassen antwortet die Bildungsdirektion:

Sie argumentiert, dass Schulentwicklung und neue Lehrmittel etc. auch ohne LP 21 entstanden wären. Diese Kosten werden deshalb nicht aufgezählt.
Kommentar: Tatsächlich werden Lehrmittel, die noch nicht alt sind, durch Neue ersetzt, die als «LP 21 tauglich» vom Zürcher Lehrmittelverlag entwickelt und verkauft werden. Die neuen Lehrmittel sind durchgehend von Primar bis Sekundarstufe konzipiert und verlangen mehrere Hefte pro Schülerin/Schüler und einen teuren Onlinezugang. Beispiele: Geografie-Lehrmittel «Weltsicht» und das neue Lehrmittel für Natur- und Technik. Zu jedem Lehrmittel gibt es natürlich die Einführungskurse. Vergessen wir nicht, dass deren Vorgänger (in der Geografie) zum Teil sogar Lehrmittelpreise gewonnen haben!

Sie argumentiert, dass die PHZH keine Lehrplan-21 spezifischen Kompetenz- oder Forschungszentren eingerichtet hat und alle Leistungen von früheren Einheiten erbracht werden. Diese Kosten werden deshalb nicht aufgezählt.
Kommentar: https://phzh.ch/de/Weiterbildung/lehrplan-21/ Auch den dank dem LP 21 stark gewachsene Bereich Medien und Informatik sollten wir gewichten. https://phzh.ch/de/Weiterbildung/Schwerpunkte/Medienbildung-und-Informatik/

Sie argumentiert, viele Weiterbildungen seien nicht obligatorisch. Diese Kosten werden deshalb nicht aufgezählt.
Kommentar: Wer beruflich auf dem Stand der Zeit bleiben will, muss sich mit dem LP 21 weiterbilden. Seit einem Jahr wird für die Weiterbildung der Lehrpersonen Zeit im Rahmen des «neuen Berufsauftrags» erfasst, mindestens 30 Stunden jährlich: Da kommen die freiwilligen Kurse gerade Recht….

Sie argumentiert, wenn Kanton, Gemeinden und Fachhochschulen in eine Sache involviert seien, ist ein Gesamtüberblick über die Aufwendungen sehr schwierig. Die Kosten werden deshalb nicht aufgezählt.

Fazit:
Statt zu antworten repliziert die Bildungsdirektion dem Kantonsrat nur, was zuvor schon bekannt war. Vergebens gefragt.
Vergebens? Hoffentlich nicht ganz, denn jede und jeder kann nun die vorliegende Liste zur Kenntnis nehmen und selber überlegen, dass dies alles wohl doch nicht gratis ist.

Wäre der Lehrplan 21 eine Vorlage an den Kantonsrat oder sogar für eine Volksabstimmung gewesen, würden die Kosten mit Garantie transparenter dargestellt. Deshalb JA zur Mitbestimmungsinitiative am 4. März!

 

Download zur Anfrage

Auf Kosten des Kantons

  • Arbeitszeit und Sitzungsgelder, die im Zusammenhang mit der Einführung des LP 21 aufgewendet werden und bereits aufgewendet worden sind (anfänglich für die kantonsübergreifende Koordination, Arbeitsgruppen, EDK, heute für das Projektmanagement der Lehrplan-Einführung).
  • Die über 50 Grundlagekurse Medien und Informatik, die von der PHZH durchgeführt werden, damit die Lehrkräfte die Unterrichtsberechtigung für das neue Schulfach erlangen.
  • Die folgenden Weiterbildungen: «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt», «Textiles und Technisches Gestalten», «Ethik (als neuer Teil von Religion und Kultur)», LP-21-Lehrmitteleinführungen in Natur und Technik sowie Französisch, Referate zur «Schulischen Heilpädagogik und Lehrplan 21» der vierteilige Kurs «Förderprozess im Lehrplan 21», schulinterne Weiterbildungen in den Bereichen «Natur und Technik / Mathematik», «Natur und Technik / Biologie-Chemie-Physik» und Deutsch.
  • Impuls-Weiterbildungsveranstaltungen zum Lehrplan 21 an sich (z.B. Standortbestimmung), zur Kompetenzorientierung oder zum Thema Beurteilen.
  • Online-Weiterbildungsangebot mit dem eintägigen schulinternen Kurs, wie dieses Weiterbildungsangebot zu nutzen sei.

Auf Kosten der PHZH und des Staatsbeitrages

  • Konzeption aller oben erwähnten Weiterbildungen, entsprechende Lohnkosten.
  • Aufbau und Unterhalt von LP21-spezifischen Forschungszentren (z.B. Medienpädagogik) oder Kompetenzzentren (z.B. zur Kompetenzorientierung) oder Fachbereiche (z.B. „Bildung für nachhaltige Entwicklung“)
  • Beteiligung an Lehrmittelentwicklungen.
  • Ausbildung zur Lehrperson der Eingangsstufe (Kindergarten- und Unterstufenlehrperson kombiniert), obwohl die Zürcher Bevölkerung die Grundstufe per Volksabstimmung abgelehnt hat.

Auf Kosten der Gemeinden

  • Weiterbildungen der Lehrpersonen in den Schuleinheiten, teilweise intern, teilweise mit externer Unterstützung.
  • Beschaffung oder Ausbau einer umfangreichen Informatik-Infrastruktur, z.B. durch iPads im Unterricht, Ausbau insbesondere an Primarschulen.
  • Beschaffung neuer Lehrmittel, die oftmals umfangreicher konzipiert sind als früher (ein Lehrmittel hat mehrere Arbeitshefter, Themenbücher, notwendige Online-Plattformen) und der dazugehörigen Hilfsmittel (z.B. Informatik-Infrastruktur)
  • Ausbildung spezieller Fachpersonen, wie z.B. PCITS «Pädagogischen ICT-Fachpersonen» und TICT «Technische ICT-Fachpersonen» für die Schuleinheiten.
  • Schulausfall durch Weiterbildung.
  • Sitzungsgelder von Behörden und Arbeitszeit von Schulleitungen zur Koordination der LP21-Einführung.