Ja zum Handy-Verbot (Richtlinie) an geleiteten Volksschulen

Votum zu Postulat 385/2006

Meine Interessensbindung in diesem Geschäft ist, dass ich Lehrer bin. Und ich kenne keinen Berufskollegen, der telefonieren und sms’len, Handyspiele etc. in seinem Unterricht erlaubt. Dazu braucht es kein kantonales Verbot.

Handygebrauch in der Pause und auf dem Schulweg führt aber auch zur Störung des Schulbetriebs: Schüler werden abgelenkt, mit illegal geknipsten Fotos von Mitschülerinnen und Mitschülern wird Mobbing betrieben, Gewalt wird gefilmt, anzügliche Filme vom Internet, harte Pornographie bis hin zu brutalen Gewaltdarstellungen, zum Beispiel Filme von Unfällen, bei denen Menschen getötet werden, werden herumgezeigt.
Eltern, die ihre Kinder der Schule, also dem Staat anvertrauen müssen, müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Kinder während den Tageszeiten, in denen der Staat für sie Verantwortung trägt, von solchem Schund geschützt sind. Dies ist etwas, was die Schulen garantieren müssen. Der Schund ist im Volksschulalter übrigens strafbar.

Dass deshalb nicht nur während dem Unterricht, sondern im ganzen Schulbetrieb der Handygebrauch eingeschränkt wird, ist zwingend. Ebenso, dass Schulen, die ihre Verantwortung wahr nehmen, dies mit notfalls juristischer Rückendeckung durch den Kanton tun können müssten. Auch Rückendeckung für ein totales Handyverbot während den Schulzeiten inklusive Pausen auf dem Schulareal, zum Beispiel. Dies ist nämlich eine einfachere und kontrollierbare Massnahme, als wenn nur der Missbrauch alleine verboten wäre. So kommt es halt, dass einige Schüler auch nicht in der Pause mit dem eigenen Handy von den Eltern angerufen werden können und damit zu Eltern, die gegen Handyverbote Sturm laufen. Und auch zu Eltern, die, angestiftet von ihren Kindern, klagen, wenn sich eine Lehrperson einmal getraut, einem Jugendlichen ein Handy für ein paar Stunden abzunehmen, selbstverständlich in ausgeschaltetem Zustand.

Ein kantonales Verbot, wie die Luzerner es erlassen haben, schiesst aber weit über das Ziel hinaus, ist freiheitsfeindlich, erlaubt keine Ausnahmen, deren Notwendigkeit ich auch schon erlebt habe.

Rückendeckung für die Schulen mit Handyverbot im Sinne von unverbindlichen Richtlinien und Empfehlungen: Ja. Im Sinne eines kantonalen Verbotes: Nein. So gemeint überweist die SVP dieses Postulat.