Grundstufe: Volksentscheid wird nicht nachvollzogen

Am 25. November 2012 wurde im Kantons Zürich die Grundstufe abgelehnt. Dennoch hat der Kantonsrat am 2. September 2013 beschlossen, den Studiengang für Grundstufenlehrkräfte an der Pädagogischen Hochschule gesetzlich zu verankern. Null Respekt vor einem Volksentscheid. Die SVP hat den Gegenantrag gestellt und blieb alleine. Nicht zuletzt infolge präsidialer Selbstherrlichkeit in der vorberatenden Kommission (in welcher ich keinen Einsitz habe). Hier mein Votum dazu:

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Bildungsdirektorin, liebe Kolleginnen und Kollegen

Die Grundstufe – Primainitiative und Gegenvorschlag – wurde im Kanton Zürich sogar in der grossen Mehrheit derjenigen Gemeinden abgelehnt, welche sie als jahrelanger Versuch schon eingeführt hatten. Damit ist die Organisation der Volksschule in die Stufen Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule klar festgelegt und entspricht dem Volkswunsch.

Diesem Umstand müssten sich die Lehrerbildung und damit die Studiengänge an der PHZH anpassen. Eine vernünftigere Aussage gibt es nicht.

Genauso wie ja die Schaffung des Studienganges „Kindergarten-Unterstufe“ eine Anpassung an eine damals durch Schulversuche vorwärtsgetriebene Entwicklung zur Basis- und Grundstufe war, genau so muss sich jetzt die PHZH wieder der Entwicklung anpassen und den Grundstufen-Lehrgang streichen.

Es ist nicht vertretbar, auch nicht aus finanziellen Gründen, an einem Angebot stur festzuhalten, für welches ein Volksentscheid den Bedarf wegdefiniert hat. Es ist auch falsch, dass wir Interessierten ein Studium bieten, das sie im Alltag so nicht umsetzen können. Deshalb gibt es nämlich auch keinen Studiengang „Mittel- und Sekundarstufe“ für die zahlreichen an der Sekundarstufe interessierten Mittelstufenlehrkräfte. Sondern nur Zusatzausbildungen.

Es stimmt definitiv nicht, dass für Kindergarten und Unterstufe ausgebildete Lehrkräfte die Flexibilität einer Schulgemeinde erhöhen. Das Gegenteil ist der Fall: Derart ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer lassen sich im Gegensatz zu anderen Primarlehrpersonen nicht auf der Mittelstufe einsetzen. Gleichzeitig arbeiten sie oft, da sich der Kindergarten örtlich getrennt vom Primarschulhaus befindet, in zwei Schulhäusern und blockieren und erschweren somit die Stundenplangestaltung der Primarschule und im Kindergarten. Primarlehrer, die von der ersten bis sechsten Klasse einsetzbar sind, geben der Schule mehr Spielraum.

Noch ein Letztes: Meine Damen und Herren: Ich bin entsetzt, dass, auch wenn sie spät kamen, die Anträge der SVP-Fraktion in der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) nicht mehr verhandelt wurden. Nicht einmal ein Rückkommen wurde behandelt, sondern der KBIK-Präsident persönlich beschloss, Zitat: „Ich lasse die Anträge nicht mehr zu“. Das ist eigenmächtig, quasi-diktatorisch. Er hat damit Anträge abgeblockt, welche an der Fraktionssitzung von über 50 Ratskolleginnen und Kollegen beschlossen wurden.

Lieber in der KBIK vier Lesungen und Demokratie als infolge präsidialer Selbstherrlichkeit Anträge im Rat, die in der Kommission nicht vorbehandelt wurden. Vor allem, wenn es um derart wichtige Dinge geht, wie der Nachvollzug eines Volksentscheides durch die Streichung eines unnützen Lehrgangs aus einem Gesetz.

Matthias Hauser