Gesundheitsdirektor for president!

Soll ein Regierungsrat – der Gesundheitsdirektor persönlich – den Spitalrat des Universitätsspitals präsidieren oder nicht? Um diese Frage ging es am 24. Feburar im Kantonsrat. Auf den ersten Blick würde man das verneinen: Ein Regierungsrat soll nicht einen Betrieb führen. Doch der zweite Blick lohnt sich. Leider hat ihn der Kantonsrat nicht gemacht. Wenn der Regierungsrat nicht mehr dem Universitätsrat (eine entsprechende Einzelinitiative wurde auch verläufig unterstützt) vorsteht und auch dem Spitalrat nicht, dann sitzen hochbezahlte Bürokraten auf den Kommandobrücken, die gegenüber niemandem politische Verantwortung haben: Und das bei 700 Mio. jährlichen Staatsbeiträgen (Uni) resp. 300 Mio. (Universitätsspital) und je 2 Milliarden anstehenden Investitionen. Drückt sich die Politik vor der Verantwortung?

Hier mein Votum zur Spitalratsdebatte:

Als Mitunterzeichner der Parlamentarischen Initiative, die zur Gesetzesvorlage führte, über die wir heute abstimmen, nenne ich Ihnen mehrer gute Gründe, weshalb der kantonale Gesundheitsdirektor oder eine künftige kantonale Gesundheitsdirektorin den Spitalrat des Universitätsspitals Zürich präsidieren soll.

  1. Der Regierungsrat hat Legislaturziele zum Universitätsspital erlassen. Das braucht Steuerung und Einflussnahme.
  2. Der Staatsbeitrag an das Universitätsspital beträgt 280 Millionen Franken. Dazu kommen 60 Millionen aus Leistungsvereinbarungen mit unserer Universität sowie 51 Prozent des Defizits aus den Fallpauschalen. Der Gesamtumsatz beträgt über 1.2 Milliarden. Der Kanton investiert 40 Millionen jährlich am Universitätsspital, es steht zur Zeit zusätzlich entweder eine 1.8 Milliarden Franken teure Sanierung vor der Tür, oder ein Neubau. Das Unispital beschäftigt 5430 Mitarbeiter, eine Zahl, die alleine zwischen 2013 und 2014 um 275 Vollzeitstellen anwuchs. Jährlich werden 30‘000 Patienten betreut. Meine Damen und Herren – Das ist eine sehr grosse Kiste in der kantonalen Verwaltung. Hier gehört eine politische Führung mit an Bord, die direkt Verantwortung trägt.
  3. Spitzenmedizin, Grundlageforschung und klinische Forschung sowie die Ausbildung von Ärzten sind Leistungen, die nicht rentabel sein können. Hier konkurriert das Universitätsspital nicht mit Privatspitälern, es ist in der Verantwortung des Spitalrates und der Regierung, diese Leistungen möglichst effizient anzubieten. Für die übrigen Leistungen, namentlich die Behandlung von Patienten, liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Regierung, nicht durch Staatsgelder – letztlich Steuern – private Anbieter zu übervorteilen. Diese wettbewerbspolitische Vorsicht hat eine Regierung eher, als ein unabhängiger Spitalrat, der nur den Vorteilen des Unispitals verpflichtet ist.
  4. Ich erinnere an die Öffentlichkeit, welche Berufungen und Nicht-Berufungen von Klinikdirektorinnen und -direktoren und andere personelle Konflikte am Unispital schon erreicht haben. In solchen Fällen muss eine politische Verantwortung bestehen – erlebt haben wir bisher, ein „sich Drücken um die Verantwortung“ im Krisenfall.
  5. Punkto Verselbständigung und Regierungsvertretung ist das Universitätsspital weder mit EKZ, noch ZKB, noch der Flughafen AG vergleichbar. Diese operieren im freien Markt und sind im Normalfall nicht auf Staatsbeiträge angewiesen.
  6. Wie sehr das Präsidium des Spitalrats den Gesundheitsdirektor belastet, hängt von der Organisation des Gremiums ab. Es ist strategisch tätig und es braucht den Captain intensiver, wenn es stürmt – aber es gibt auch schönes Wetter. Dem Gesundheitsdirektor steht zudem wie den Regierungsräten überhaupt für viele Aufgaben ein Stab zur Verfügung. Es ist machbar!

Ich will einen Regierungsrat, der regiert und folglich bei grossen Kisten an Bord bleibt, statt sich ins Unverwundbare zurücknimmt.