Fremdes Recht und Sicherheitsverlust – Nein zu Schengen

Beim Beitritt zu Schengen muss die Schweiz das „Schengener Durchführungsübereinkommen“ vollziehen. Da wir Nicht-EU-Mitglied sind, können wir dieses Übereinkommen nicht bestimmend mitgestalten und haben jede Weiterentwicklung wehrlos zu übernehmen. Mit dem Beitritt zu Schengen vergeben wir damit unsere Souveränität über die Landesgrenzen. Wir verlieren das Bestimmungsrecht über die Türen zur Schweiz.
Dabei hat sich das Hüten der Türen ausbezahlt. Die Leistungen des Grenzwachtkorps sind eindrücklich: Jährlich 100’000 zurückgewiesene Personen, 34’000 festgestellte Delikte, 8’000 Aufgriffe von Illegalen und 2’000 Urkundefälschungen. 3% aller einreisenden Personen werden aufgrund einer Risikobeurteilung genauer überprüft. Diese Leistungen können allein mit rückwärtigen Personenkontrollen schlicht nicht erbracht werden. Auch wiegt der Informationsaustausch über das Schengen Informations System (SIS) den Sicherheitsverlust durch wegfallende Grenzkontrollen nicht auf: Das SIS beschränkt sich auf grosse internationale Delikte und die Daten stehen nur mit Verzögerung zur Verfügung. Die Schweiz würde erst am SIS II angeschlossen, dessen Funktionsfähigkeit noch in den Sternen steht. Auf das nationale EDV-Fahndungssystem RIPOL kann trotz SIS nicht verzichtet werden.
Die grosse Zahl zurückgewiesener Personen an den Grenzen zeigt auch die Notwendigkeit, die Erteilung der Visa für die Einreise (resp. bei Nicht-Erteilung die Rückweisung) selber zu prüfen. Auch in diesem Punkt (Visabestimmungen) verlieren wir mit Schengen unsere Souveränität: In welchem EU-Staat auch immer ein Visa erteilt wurde, es gilt auch für uns.

Mit dem Dubliner Erstasylabkommen könnten wir nach heutigem Stand etwa ein Viertel aller Asylsuchenden wieder in ein EU-Land zurückweisen. Die Verschärfung der Asylbestimmungen in der Schweiz ist wirkungsvoller: Nur für echte Flüchtlinge soll sich der Weg in die Schweiz lohnen. Genau dies wird jedoch durch das Dubliner Abkommen verhindert. Auch in der Gestaltung der Asylpolitik wären wir fortan fremdem Recht ausgeliefert. Dabei werden “stumme Papierlose” in der europäischen Asyldatenbank nicht einmal erfasst.

Mit Schengen/Dublin wird der erheblich Sicherheitsverlust eines EU-Beitritts vorweggenommen und wir werden rechtlich abhängig von Entscheiden der EU. Deshalb gehört ein Nein in die Urne.

Matthias Hauser, Kantonsrat, Hüntwangen (Grenzgemeinde zum Schengen-Raum)