Eingriff in Privatsphäre oder notwendige Anpassung?

SVP-Nationalrat Alfred Heer und AL-Kantonsrat Markus Bischoff diskutierten das Nachrichtendienstgesetz engagiert. Macht es die Schweiz zum Schnüffelstaat oder reagiert es auf moderne Bedrohungen?

Rund 45 Zuhörerinnen und Zuhörer füllten den Saal des Restaurant Kaserne in Bülach am 31. August – 45 Minuten dauerte die intensive Diskussion zwischen den schlagfertigen Kontrahenten, dem Anwalt (Bischoff) und dem Unternehmer (Heer). Geleitet wurde das Gespräch von Kantonsrat Matthias Hauser.

podium

(v.l.n.r. Markus Bischoff, Matthias Hauser, Alfred Heer, Bildfotograf: Claudio Schmid)

 

Zuerst muss Alfred Heer erläutern, weshalb die SVP, die sonst gegen «die Gesetzesflut» eintritt, ein neues, 88 Paragrafen dickes Gesetz unterstützt. Für Heer ist die Sicherheitslücke zu gross: «Terrorismus und Spionage agieren schnell, Attentäter kommunizieren via Internet und Handy, also privat. Es ist der Nachrichtendienst, der für diese Bedrohungen zuständig ist: Da muss er im Verdachtsfall in diese private Kommunikation hineinhören können.»

Markus Bischoff präzisiert, dass dies ja heute schon möglich ist – wenn auch halt nur durch die Polizei, wenn es um die Aufdeckung von Straftaten geht. Auf diese Resultate kann sich der Nachrichtendienst stützen. Bereits verhinderte Attentate haben gezeigt, dass es funktioniert. Für Heer ist das zu wenig; Polizei und Nachrichtendienst haben nicht die gleiche Aufgabe, der Nachrichtendienst müsse selber handeln können.

«Was ich privat im Telefon spreche, geht den Staat einfach nichts an!» meint demgegenüber Markus Bischoff «Der Nachrichtendienst bekommt beim Abhören von irgendwelchen Privatgesprächen so viele Informationen, die allermeisten sind unwichtig, aber trotzdem vertraulich. «Die Nadel im Heuhaufen findet man nicht, indem man mehr Heu anhäuft», so Bischoff. Er fürchtet den Missbrauch dieser Daten  und erinnert an die Fichenaffaire. Der Abgehörte weiss nicht, dass er abgehört wird.

Deshalb braucht es ja das Gesetz, so Heer, genau dank diesem sind solche Nachrichtenbeschaffungen ja streng geregelt und nur mit Bundesratsbeschluss möglich. «Eine reine Formsache» ist Bischoff überzeugt, da werde vom Bundesrat einfach eine Liste mit verschiedenen Gesuchen unterschrieben.

Der Bund kann dank dem neuen Gesetz nachrichtendienstlich mit anderen Ländern zusammenarbeiten. Was, wenn der Bund nun dank Informationen eine Kriegspartei vor terroristischen Angriffen der Gegenseite schützt? Haben wir dann nicht in die Kampfhandlungen eingegriffen und einer Kriegspartei genützt? Gefährdet dies nicht die Neutralität? Für Markus Bischoff ist dies nicht der wichtigste Grund gegen das Gesetz, aber auch einer. Es kann sein, gibt Alfred Heer zu, dass hier im Einzelfall schwierige Entscheidungen vom Bundesrat zu treffen sind. Das war aber heute auch schon der Fall, wenn bei polizeilichen Ermittlungen etwas entdeckt wurde. Und wenn man damit das Leben von Hunderten von Zivilisten in einem europäischen Land schützen kann, dann gibt man die Information weiter.

Während den letzten zwanzig Minuten wurde das Publikum einbezogen, es meldeten sich Polizisten zu Wort, die Frage wurde diskutiert, wann der Nachrichtendienst Informationen an die Polizei weitergeben soll und umgekehrt. Jeder, der dabei war, war schlussendlich unterhaltsam informiert!