Doppelt gemoppelt mit dem Opernhaus

Rückweisung des Grundlagevertrages

Der Kanton leistet an einige Institutionen Kostenbeiträge. Diese muss der Kantonsrat im Budget genehmigen. Anders als bei allen anderen braucht es, falls man dem Opernhaus den Beitrag kürzen wollte, zwei Parlamentsentscheide, die ca. ein Jahr auseinander liegen. Hier mein Votum zu diesem Fall – gehalten im Kantonsrat.

Sie werden es nicht glauben, aber ich liebe die Oper und das Ballett. Ich habe heute auch in keiner Weise die Absicht, der Opernhaus AG den Kostenbeitrag des Kantons zu kürzen. Das Opernhausgesetz mit seinen organisatorischen Folgen, mit der direkter möglichen Einflussnahme des Kantons und mit dem jährlich zu sprechenden im normalen Budget enthaltenen Kostenbeitrag wird von der SVP ausdrücklich begrüsst.

Es geht bei meinem Antrag auf Ablehnung des Grundlagevertrages zwischen dem Kanton Zürich und der Opernhaus Zürich AG darum, dass dieser Vertrag zurückgenommen und mit einem neuen Artikel vier ausgestattet wird. Ein neuer Artikel vier darf die geplante einzigartige Anomalie in der kantonalen Rechnungslegung nicht mehr enthalten, dass nämlich, wie heute im Vertrag erwähnt, der Kantonsrat nur dann im Budget den Kostenbeitrag an das Opernhaus verringern darf, wenn er ein Jahr zuvor eine entsprechende KEF-Erklärung verabschiedet hat.

Der Kanton Zürich hat viele Ämter, Institutionen, selbständige Anstalten und schliesslich Leistungsgruppen, die laut deren eigenen Argumentation voraus planen müssen, Budgetsicherheit benötigen und die unvorhergesehene grössere Kürzungen nicht lebendig ertragen würden. Also nicht nur das Opernhaus, sondern auch Universität, Fachhochschulen, Mittelschulen und Spitäler, einzelne Ämter, die Kantonspolizei und so weiter. Deshalb beschliesst der Kantonsrat im Budget die Mittelzuteilung an solche Organisationseinheiten in der Regel auch nicht in Sprüngen, sondern er nimmt in seiner Mehrheit verantwortungsbewusst höchstens Korrekturen im Promillebereich vor. Keine der erwähnten Leistungsgruppen hat die komfortable Sicherheit, die wir mit diesem Vertrag der Opernhaus AG gewähren sollten, nämlich, dass der Kantonsrat eine allfällige Kürzung zwei Mal diskutieren und mit einer Mehrheit verabschieden muss, als KEF-Erklärung und erst dann als Budgetantrag. Indem sie heute diesem Vertrag zustimmen, verschaffen sie den Kostenbeiträgen an das Opernhaus einen Sonderstatus in der Rechnungslegung.

Dem Gesetz über das Controlling- und die Rechnungslegung (CRG) widerspricht der Vertrag, weil im CRG die Budget- und KEF-Kompetenzen des Kantonsrates geregelt sind und die in diesem Vertrag aufgenommene Verknüpfung nicht vorgesehen ist. Herr Regierungsrat Notter hat meine Hochachtung als politischer Taktiker: Wir beschliessen heute diesen Vertrag eigentlich in der Funktion als budgetzuständiges Organ, also in der Rolle als Beschluss- und Aufsichtsorgan über die kantonalen Finanzen. Weil der Kantonsrat gleichzeitig gesetzgebende Instanz ist, kann uns Herr Notter uns auch einen Vertrag abnehmen lassen, der im CRG gesetzlich garantierte Budgetkompetenzen an einschränkende Bedingungen knüpft. Indem wir heute nicht nur als Vertragspartner sondern auch als Gesetzgeber zustimmen, wird er wohl legalisiert. Unschön dabei bleibt, a) dass damit ein Vertrag, nicht etwa eine Verordnung, den Spielraum des Gesetzes definiert und insofern über dem Gesetz steht, damit wird übrigens der Rechtsgrundsatz, dass Gesetze über Verträgen stehen gebrochen, und b) unschön ist, dass die Regierung einen Vertrag unterzeichnet hat, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht dem CRG entsprach.

Meine Damen und Herren, im Artikel 4, um den es mir geht, sind zudem zahlreiche Vorgaben enthalten, welche der Kantonsrat bei der Bemessung des Kostenbeitrages an das Opernhaus berücksichtigen muss. Erstens muss das Opernhaus seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllen können. Zweitens muss der Kantonsrat den Leistungs- und Finanzplan des Opernhauses berücksichtigen, drittens dem Bedürfnis nach finanzieller Kontinuität und Planungssicherheit entsprechen, viertens die bisherigen Beiträge beachten, fünftens die Teuerung einberechnen und sechstens die Gleichstellung des Opernhauspersonals mit dem übrigen Staatspersonal anstreben. Zu all dem verpflichten wir uns mit diesem Vertrag.

Trotz all diesen Vorgaben an den Kostenbeitrag des Kantons gehen Sie mit diesem Vertrag – wie gesagt – einzigartig im Kanton – obendrein die Verpflichtung ein, vor jeder Kürzung des Kostenbeitrages mit einem Jahr Abstand zwei Mal im Rat dafür eine Mehrheit zu gewinnen. Das ist zu viel. Der Beitrag an die Opernhaus AG wird dadurch stärker zementiert, als er jemals war.

Ich bitte Sie deshalb, den heute vorliegenden Vertrag abzulehnen.