Bildungdirektion forciert Abschaffung der Kindergartenlehrpersonen

Die Bildungsdirektion gab am vergangenen Donnerstag, 26. September, bekannt, dass der Ausbildungsgang zur reinen Kindergartenlehrperson gestrichen werden soll. Entsprechend wird es nicht mehr möglich sein, mit dem Abschluss einer Fachmittelschule die Ausbildung zur Kindergartenlehrperson zu beginnen. Damit agiert die Bildungsdirektion gegen den Volkswillen und baut die Durchlässigkeit des Bildungssystems ab. Dass dies unter Vorschiebung eines Entscheides der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK geschieht, macht die Absichten noch inakzeptabler.

Fraktionserklärung der SVP, 30. Sepember 2019, Kantonsrat, M. Hauser

Link zur Medienmitteilung der Bildungsdirektion

2002 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürichs im Rahmen der Abstimmung zum neuen Volksschulgesetz die Grundstufe deutlich abgelehnt. Der Kindergarten wurde erst drei Jahre später, bei der Zweitauflage des Volksschulgesetzes rein administrativ überhaupt Teil der Volksschule. Trotzdem hat die Bildungsdirektion durch den Lehrplan begonnen, den Kindergarten zu verschulen. 2011 wurde sie ein erstes Mal vom Volk heftig korrigiert: Die Initiative «Ja zur Mundart im Kindergarten» wurde angenommen. Und ein Jahr später wurde die «Prima-Initiative», welche die Einführung der Grundstufe forderte, deutlich abgelehnt, samt Gegenvorschlag, der den Gemeinden den Entscheid zur Grundstufe freistellen wollte. Damit hat das Zürcher Volk deutlich ja gesagt zu einem Kindergarten, der nicht verschult ist.

Es war somit immer Wille der Bevölkerung, dass Kindergartenlehrpersonen keine Akademikerinnen und Akademiker sein sollen. Dem muss in der Pädagogischen Hochschule mit einem eigenen Studiengang für Kindergartenlehrpersonen entsprochen werden.

Stattdessen wurden während Jahren fleissig Grundstufenlehrkräfte ausgebildet. 2013 hat die SVP als einzige Partei gemäss dem Volkswillen im Kantonsrat gegen die Gesetzesgrundlage für den Grundstufenlehrgang gestimmt. Niemand käme auf die Idee, Primar- und Sekundarlehrkräfte gemeinsam auszubilden, weil hier eben ein vom Volk gewünschter, vernünftiger Übergang der Schulstufen ist. Doch zwischen Kindergarten und Primarschule werden die gleiche demokratische Vorgabe und Vernunft nicht akzeptiert. Das ist eine schleichende Umgehung des «Neins zur Grundstufe». Dass nun vorgeschlagen wird, die reine Kindergarten-Ausbildung abzuschaffen, ist Höhepunkt dieser Respektlosigkeit gegenüber dem Volkswillen.

Betreffend Zulassung zur Ausbildung als Kindergartenlehrperson haben zuerst die Bildungsdirektorinnen und -direktoren, also die Exekutiven, an ihrer Erziehungs­direktorenkonferenz EDK, gemauschelt und die Bestimmung erlassen, wonach man ohne Maturität die Ausbildung nicht mehr beginnen kann. Halten wir uns diesen Vorgang vor Augen: Etwas, das klar in einem Gesetz geregelt ist und somit dem Kantonsrat unterstellt wäre, verhandelt die Bildungsdirektorin eigenmächtig in der EDK und schafft damit Tatsachen. Das ist ein zweiter Höhepunkt an Respektlosigkeit.

Es geht bei der Medienmitteilung, welche die Bildungsdirektion letzte Woche breitspurig mit Lohnverbesserungen für Kindergartenlehrpersonen überschrieben hat, nicht um den Lohn. Es geht darum, dass Kindergartenlehrpersonen abgeschafft werden. Sie treiben damit gegen den nachgewiesenen Volkswillen die Akademisierung des Kindergartens voran und sie zerstören Berufsträume hunderter junger Menschen, die weder ans Gymi noch eine Berufsmittelschule absolvieren wollen und trotzdem gerne am Kindergarten arbeiten würden.

Die Bildungsdirektion wird auf unseren Widerstand stossen.