Funktioniert die Feuerwehr 2020?

Folgende Anfrage habe ich im Kantonsrat eingereicht: Zukunft der Feuerwehr im Kanton Zürich – Feuerwehr 2020 (Download)

Hintergründe:

Die Gebäudeversicherung und damit die Sicherheitsdirektion plant die Feuerwehr im Kanton Zürich neu.

Das macht auch Sinn, denn, wie ein befreundeter Kommandant einer Stützpunktfeuerwehr mir verriet, könnte wohl ein Drittel der Angehörgigen der Feuerwehren und viel Material und Fahrzeuge im Kanton eingespart werden, wenn die Feuerwehren besser und professioneller Zusammenarbeiten würden. Und da, das sehe ich zum Beispiel auch in Hüntwangen, sowieo Knappheit an freiwilligen Feuerwehrleuten herrscht, drängt sich eine Reform auf. Diese trägt den Namen «Feuerwehr 2020».

Vorbildlich hat die Gebäudeversicherung mit den Verantwortlichen (Kommandanten, Feuerwehrvorstände) jeder Gemeinde Gespräche geführt. Doch was dabei herauskam, ist mehr als fragwürdig: Statt klare Abmachungen, wo man wie zusammenarbeiten und reduzieren könnte, wo die Effizient gesteigert werden sollte, wie in Zukunft Sicherheit gewährleistet wird – will die Gebäudeversicherung laut Vernehmlassungsunterlagen die Mindestbestände der Feuerwehrkorps abschaffen. Obwohl seit Jahren in vielen Gemeindefeuerwehren tagsüber keine Alarmübungen mehr stattfinden, lautet die Vorgabe nun: «Mindestens 10 Angehörige der Feuerwehr innert 10 Minuten auf dem Brandplatz».

Abgesehen davon, dass 10 Leute für anspruchsvolle Rettungen an der unteren Grenze sind, kann – ohne Alarmübungen – diese Vorgabe bis zum Ernstfall niemand überprüfen. 

Auch dass z.B. die Verkehrsfahrzeuge (Verkehrsgruppe) in den neu geplanten Bestimmungen nicht mehr erwähnt wird, ist fragwürdig. Ist dem Kanton die Verkehrsregelung im Brandfall künftig egal – werden die Aufwendungen einfach von den Gemeinden erwartet (aber nicht vorgeschrieben) – soll die Polizei die Verkehrsregelung übernehmen? Vermutlich wird die Gruppe in den Vernehmlassungsunterlagen weggelassen, weil der Kanton die Spezialfahrzeuge ganz den Gemeinden überlassen will und sich – logisch – wer zahlt befiehlt – die Gemeinden auch kaum Vorgaben geben lassen, wo der Kanton nicht mehr bezahlt. Deshalb ist die erste Vernehmlassungsantwort des Gemeindepräsidentenverbandes (die einzelnen Gemeinden wurden nicht befragt) auch schwammig ausgefallen, es geht um Kompetenzen und Finanzen. Das Faktuum, dass die geplante Reform die heutigen Probleme der Feuerwehren nicht löst, wurden umschifft.
Fazit: Die Richtung «mehr Zusammenarbeit zwischen Gemeindefeuerwehren» stimmt. Aber statt die Vorgaben zu lokern (Mindestbestand) und abzuwarten, bis die Gemeinden, die sich nicht bemühen, bei einem Ereignis auf schmerzvolle Weise die eigene Unfähigkeit feststellen und mit der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit erst dann vielleicht beginnen – sollte die GVZ die Verordnungen und Reglemente auf «so funktionierts sicher» belassen und den Zusammenschluss zwischen den Gemeindefeuerwehren stärker anleiten und kontrollieren.

Zu diesen Zusammenhängen habe ich, zusammen mit Daniel Wäfler, SVP,  im Kantonsrat eine Anfrage eingereicht, die in Zusammenarbeit mit ehemaligen Fachleuten im Feuerwehrwesen entstanden ist.

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Anfrage

Zukunft der Feuerwehr im Kanton Zürich – Feuerwehr 2020 (Download)

Text:

Das Programm «Feuerwehr 2020» der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich sieht neben individuell festgelegten Massnahmen pro Gemeinde Anpassungen der Rechtsgrundlagen vor. Die Gemeinden wurden zum Vernehmlassungsverfahren nicht eingeladen, lediglich der Gemeindepräsidentenverband sowie der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute. Die Tragweite der vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsgrundlagen ist jedoch gross, weshalb der Regierungsrat nun gebeten wird, folgende Fragen zu beantworten.

  1. Weshalb sind einzelne Gemeinde resp. Feuerwehrzweckverbände nicht zur Vernehmlassung «Feuerwehr 2020: Änderung der Rechtsgrundlagen» eingeladen?
  2. Anstelle einer zahlenmässigen Vorgabe über den minimalen Manschaftsbestand einhalten zu müssen, werden künftig Gemeinden verpflichtet, den Minimalbestand festzulegen, so dass innert zehn Minuten (dicht besiedelt) oder 15 Minuten (dünn besiedelt) zirka zehn Angehörige der Feuerwehr auf dem Schadenplatz einsatzbereit sind. Bereits heute jedoch haben Feuerwehrorganisationen Mühe, Minimalbestand und die Leistungsvorgaben zu erfüllen (z.B. weil viele der wenigen Angehörige der Feuerwehr auswärts arbeiten). Es finden teilweise keine Alarmübungen tagsüber statt.
    Wie ist die GVZ künftig in der Lage, die geforderten Leistungsvorgaben und damit die Festlegung des Minimalbestandes zu überprüfen? Welche Massnahmen sind dafür vorgesehen? Wird die GVZ Alarmübungen tagsüber anordnen und beaufsichtigen?
  3. Die GVZ hat kürzlich die Hochhausgrenze von 25 auf 30 Meter erhöht. Erst ab 30 Meter sind also bauliche Massnahmen, z.B. Feuertreppe, für Rettungen vorgeschrieben. Wie stellt sich der Regierungsrat Rettungsmassnahmen in 28 Meter Höhe vor, wenn nach 10 Minuten nur zirka, das heisst auch weniger als, 10 Angehörige der Feuerwehr am Schadenplatz eintreffen? Wer übernimmt die Verantwortung für nicht erfolgte Rettungen?
  4. Welche zwingenden Massnahmen sind seitens der GVZ vorgesehen, falls in einzelnen Gemeinden die Leistungsvorgaben nicht erfüllt werden?
  5. Welche Gemeinden erfüllen heute die Leistungsvorgaben der GVZ an die Feuerwehrbestände nicht oder nur knapp?
  6. In der vorgeschlagenen Änderung zu den Vollzugsvorschriften für das Feuerwehrwesen werden Atemschutz-, Rettungs- und Löschmaterial erwähnt, gegenüber der heutigen Fassung nicht aber Fahrzeuge und Material für die Sanität oder die Verkehrsregelung. Die Verkehrsregelung / Verkehrsgruppen der Feuerwehr hat somit künftig keine Rechtsgrundlage mehr.
    Wie ist die künftige Verkehrsregelung bei Feuerwehreinsätzen in Gemeinden vorgesehen? Bleibt es für die Feuerwehrorganisationen verpflichtend, eine Verkehrsgruppe zu unterhalten?
    Welche Massnahmen und Kostenfolgen sind seitens der Kantonspolizei oder einzelner Gemeindepolizeidienste zu erwarten, um im Schadenfall sehr rasch und unter Umständen grossräumig die Verkehrsregelung sicherzustellen und den Schadensplatz zu sperren?
  7. Ist es für den Regierungsrat wünschenswert, dass die einzelnen Gemeindefeuerwehren stark unterschiedliche Fahrzeugparks etablieren, weil die GVZ – diese zwar neu zu 100% – nur noch Tanklöschfahrzeug und Personentransporter subventioniert? Welches Sparpotential liegt in der Neuregelung der Subventionierung von Feuerwehrfahrzeugen? Wie wird verhindert, dass Gemeinden, nicht kurz vor Umstellung des Systems nur deshalb Beschaffungen vornehmen, damit sie auch bei Spezialfahrzeugen (Chemie, Verkehr, Elektro u.a.) gerade noch einmal subventioniert werden?

Für die Beantwortung dieser Fragen danken wir höflich.

Matthias Hauser und Daniel Wäfler