Bahnhof – sonntags offen!

Um die generelle Sonntagsarbeit geht es am 27. November nicht; weder um den Ruhetag noch um den Tag der Religion. Lohnzuschlag und Zeitkompensation für Sonntagsarbeit sind nicht in Gefahr. Es geht um viel weniger, nämlich nur um die Bedingungen für Ladenöffnungszeiten sonntags in grossen Bahnhöfen.

Wer heute an grossen Bahnhöfen und an den Flughäfen eine Bewilligung für sonntägliche Ladenöffnungszeiten erhalten möchte, darf nur Güter anbieten, welche auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sind. 2002 hat das Bundesgericht diese Bedürfnisse definiert, und zwar so, dass Lebensmittelläden eine Verkaufsfläche von 120m2 und andere, z.B. Buch- und Blumenläden, die Fläche von 70m2 nicht überschreiten dürfen. Viele Branchen, z.B. Kleider- und Fotogeschäfte oder CD-Shops decken laut Gericht überhaupt keine sonntäglichen Reisendenbedürfnisse. Diese enge Fassung der Bedürfnisse hat zur Folge, dass rund ein Drittel der ca. 2’000 Sonntagsarbeitenden in den RailCity-Bahnhöfen entlassen werden müssten. Um dies zu verhindern wurden bis zur kommenden Volksabstimmung Sonderbewilligungen erteilt.

  • Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes wird künftig für die Bewilligung der Sonntagsarbeit nicht mehr den von einem Gericht definierten Umfang eines Bedürfnisses massgebend sein, sondern einzig, ob sich das Geschäft in einem Zentrum des öffentlichen Verkehrs befindet. Als Zentren des öffentlichen Verkehrs gelten Bahnhöfen mit mehr als 20 Millionen Franken Umsatz im Personenverkehr.
  • Die Lage in Zentren des öffentlichen Verkehrs ist ein sinnvolles, auch einschränkendes Kriterium für die Bewilligung von Sonntagsarbeit im Verkauf. Mittels Anreise per öffentlichen Verkehr werden keine Kühlschränke / Möbel etc. gekauft: Der Sonntag ist nicht in Gefahr.
  • Was in Tankstellenshops möglich ist, sollte auch an Bahnhöfen möglich bleiben (Attraktivität öffentlicher Verkehr).
  • Es gibt Verkäuferinnen und Verkäufer, welche gerne sonntags arbeiten (Vorteile: Lohnzuschlag, Ruhetag unter der Woche), Konsumentinnen und Konsumenten, welche gerne am Sonntag einkaufen und Geschäftsinhaber, welche sich gerne einen zusätzlichen Arbeitstag leisten würden. Wertschöpfendes Engagement sollte nicht verhindert werden.
  • Rund 800 Arbeitsplätze können erhalten und weitere sogar noch geschaffen werden. Grosszügige Öffnungszeiten sind ein Standortvorteil.
  • Belebte Bahnhöfe sind sicherer.

Bundesrat und die meisten Parteien befürworten die Änderung des Arbeitsgesetzes. Auch ich werde ja stimmen – ein Rückschritt mit Entlassungen wäre ein fatales Zeichen für Gewerbe, Tourismus und Wirtschaftsstandort.