Aufsicht hat versagt, Auftrag zu eng

Votum zur Kenntnisnahme des Berichtes der PUK-BVK in der Kantonsratsdebatte vom 26. November:

Ursache der BVK-Unterdeckung ist nicht nur der Korruptionsfall, sondern sind auch Entnahmen aus dem BVK-Vermögen. Sie heissen: Beitragsferien, Renten-Teuerungsausgleich, Rentenerhöhung, Erhöhung der Sparguthaben bei Umstellung auf das Beitragsprimat. Man wähnte sich sicher: Der Deckungsgrad lag weit über 100%, Anpassungen der Beiträge oder die Erhöhung der Leistungen waren im Sinne des Leistungsprimat. Man gewichtete die Bedeutung von Reserven zu wenig. Und Erfolg machte übermütig. So kam es zu hohen Risiken in der Anlagebewirtschaftung.

Es sind dabei nicht nur Risiken der Anlagen selbst, die zu hohen Verlusten geführt haben, zum Beispiel bei BT&T und einigen mehr, sondern auch Risiken, welche eine ungenügende Organisation der Vermögensverwaltung birgt. Vor allem damit befasst sich der Bericht PUK BVK. Die fahrlässige Organisation ermöglichte die Korruption erst.

Für die Organisation dieser Vermögensverwaltung, für die personelle Besetzung – zum Teil für die konkreten Anlageentscheide – waren die Regierung als Verwaltungsrat und der Kantonsrat als Oberaufsicht zuständig. Es war Aufgabe der PUK BVK zu untersuchen, ob Regierungsrat und Kantonsrat dieser Pflicht nachgekommen sind.

Es ist unprofessionell, dass Mitglieder des Kantonsrates in dieser PUK Einsitz hatten, die in der Hochblüte der Korruption selbst die für die Oberaufsicht der BVK hauptverantwortlich waren. Hanspeter Portmann war 2002 bis 2003 Mitglied der Finanzkommission, er war während diesem Jahr Referent für die BVK und somit Speerspitze der kantonsrätlichen Aufsicht.

Unser Martin Arnold trat aus der PUK BVK zurück, weil er mit einer Person, gegen die strafrechtlich im Korruptionsskandal ermittelt wird, bekannt war. Herr Portmann dürfte mit sich selbst ebenfalls bekannt sein. Er musste als PUK-Mitglied untersuchen, ob er damals sein Amt als BVK-Referent erfüllt hat. Es gibt zwei mögliche Resultate einer solchen Untersuchung, die beide für Kantonsrat Portmann ungünstig sind: Entweder er war blind. Oder er war Mitwisser in Sachen BT&T.

Es ist uns allen vorzuwerfen, dass wir uns bei der Besetzung der PUK-BVK nicht an Herrn Portmanns frühere Aufgaben erinnerten und ihn zur Überprüfung von sich selbst einsetzten. Es ist ihm vorzuwerfen, dass er dieses Mandat suchte und nicht auf die Problematik aufmerksam machte.

Die Subkommission der Finanzkommission 2006 wurde von Kantonsrat Stefan Feldmann präsidiert, der nach Hanspeter Portmann ab 2003 Referent der FIKO für die BVK war. Feldmann fehlte Misstrauen in die Regierung, einer Regierung, die – damit sind die Herren Notter und Hollenstein angesprochen – sogar den eigenen Kollegen – dem Verwaltungsrat der BVK – nicht mitteilte, dass die Staatsanwaltschaft einen Bericht verfasst hatte.

Die SVP-Kantonsräte Ernst Züst und Theo Toggweiler konnten keine Beweise, aber Indizien liefern, die zeigten, dass es mögliche kriminelle Motivation hätte geben können. Anfragen im Kantonsrat wurden gestellt, eine davon von mir. Die Punkte wurden nicht tiefgehend untersucht. Sie wurden als „parteiische Kampagne“ abgetan, denen gegenüber man der Regierung vorbehaltlos glauben konnte. Die Regierung wiederum glaubte vorbehaltlos Herrn Gloor.

Als Kantonsrat müssen wir heute – der PUK-Bericht ist hier zu wenig pointiert – eingestehen, dass unser eigenes Aufsichtsorgan, die FIKO 06 mit ihrer Subkommission Feldmann, versagt hat. Wie kommt es, dass ausgerechnet dasjenige Mitglied der FIKO zum Präsident der Subkommission gemacht wurde, das a) bereits Referent der BVK war und so den eigenen blinden Fleck untersuchen musste und b) der sich in der FIKO explizit gegen die Einsetzung einer Subkommission stark machte?

Den Bock zum Gärtner machen kann nur, wer seine Aufsicht nicht wahrnehmen will. Fall Feldmann und Portmann sind diesbezüglich gleich.

Es ist die Pflicht der Aufsicht, misstrauisch zu sein. Die SVP hat 2006 Antrag auf eine PUK gestellt. Dem Antrag zu folgen, wäre das einzig Richtige gewesen. Stattdessen wurden Kritiker mundtot gemacht.

Neben der Verantwortung der Oberaufsicht gibt es auch die Verantwortung der Verantwortlichen. Darum geht es, wenn sich der Regierungsrat seiner Verantwortung Verwaltungsrat der BVK nicht bewusst war. Zum Beispiel, wenn die Finanzdirektion Tatbestände, offene Fragen nicht dem Regierungsrat vorlegt und dieser auch nicht danach fragt. Information ist auch Hohlschuld. Wenn die Finanzdirektion eine Ahnung von der Problematik der „one man show“ in der Anlageverwaltung hat, wenn gleichzeitig grosse Verluste eintreten, wenn Kantonsräte und Medien misstrauisch wühlen, wenn dann immer noch nicht die Regierung aktiv wird und folglich Fehler mit Kostenfolgen weitergehen, Berichte schleppend erstellt und immer wohlwollend interpretiert werden: Dann wird Verantwortung nicht wahrgenommen. Dies bietet Ansatzpunkte für Haftungsfragen und entsprechende Begleichung der Schäden, juristisch wird dies abgeklärt, Forderungen an den Kanton wären möglich.

Neben den schwachen Empfehlungen an die Oberaufsicht gibt ist seine Begrenztheit ein Mangel des PUK Berichts: Es gibt bekannte Aspekte zu den Korruptionsfällen, die nie wiederlegt wurden, und trotzdem nicht untersucht werden. Warum wird die Strafuntersuchung nicht auf den ehemaligen Leiter der Kantonalen Finanzverwaltung, Dr. Robert Straub, ausgedehnt, der, befreundet mit Daniel Gloor, Walter Meier und Co. nach seiner Zeit beim Staat Verwaltungsrat zahlreicher Firmen war, in welche die BVK investierte und Geld verlor. Auch er bereicherte sich am System fehlender politischer Aufsicht und persönlicher Freundschaft. Das ist ungenügend untersucht. Zumindest die Feststellung, dass es nach wie vor unabgeklärte Indizien gibt, gehörte in den Bericht. Es reicht nicht zu sagen, da Herr Straub vor 1995 Leiter der Finanzverwaltung war, untersuchen wir nicht, es sei sowieso verjährt. Gerechtigkeit macht vor Vergangenheit keinen Halt, auch nicht davor, dass Teile vom Korruptionsnetzwerk im Ausland weilen. Die mündliche Dépeche der PUK bei der Staatsanwaltschaft reicht nicht.

Ich kann dem Abschluss der Untersuchungen nicht zustimmen, bevor nicht ganz klar ist, weshalb Dr. Robert Straub unschuldig ist und für unsere Oberaufsicht Konsequenzen gezogen wurden.