AHV – Reform

Es diskutiert niemand weg, dass wir mit einem „JA“ zur 10. AHV-Revision am 25. Juni sehr viele Verbesserungen erreichen. Diese seien hier kurz genannt: Splitting, Volksabsegnung der seit 1993 verwirklichten höheren Mindestrente, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung, Witwerrente und möglicher Rentenvorbezug.

Um diese Neuerungen mehr oder weniger kostenneutral zu gestalten, enthält die Revision die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 64 Jahre. Sie erfolgt stufenweise bis im Jahr 2005. Ich möchte hier hier nicht auf das Paradox der Gewerkschaften und von Teilen der Sozialdemokraten eingehen, welche zwar die Verbesserungen aber natürlich nicht deren Finanzierung unterstützen und folglich beides Bach ab schicken.

Wir müssen uns aber klar bewusst sein, dass der 25. Juni die wirklichen Probleme der AHV nicht löst. Die AHV ist ein „Generationenvertrag“. Die Erwerbstätigen finanzieren direkt die Bezüger und hoffen dabei, später ebenfalls von der nächsten Generation finanziert zu werden. Leider spricht die Bevölkerungsentwicklung andere Worte: Die Geburtenrate sinkt und der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre wird grösser: Wir überaltern. 1948 wurde ein Bezüger noch von 9,5 Erwerbstätigen getragen, heute kommen drei Personen für eine Rente auf, bald sind es nur noch zwei. Finanziell heisst das folgendes: Bis ins Jahr 2000 (=bis in fünf Jahren!) wird die AHV defizitär. Bis 2007 ist der AHV-Fonds aufgebraucht und im Jahr 2015 beträgt das Jahresdefizit der AHV 21 Milliarden Franken. Wie können wir Jungen da behaupten, dass bei solchen Zahlen unsere Renten später auch nur annähernd gesichert sind?

Zur Sicherung unserer und überhaupt der zukünftigen AHV gibt es exakt drei Varianten. Entweder muss mehr Geld hinein, weniger hinaus oder beides. Konkret bedeutet das für die 11. AHV-Revision die unattraktive Aufgabe, Leistungen zu kürzen oder Abgaben zu erhöhen.

Vergegenwärtigen müssen wir uns den gewaltigen Umfang der nötigen Wenigerausgaben oder Mehreinnahmen. Die geplante Erhöhung des Rentenalters bringt beispielsweise gerade mal 800 Millionen Franken, welche mit den Neuerungen auch prompt wieder aufgeputzt werden. Im Jahr 2015 werden 26 mal so hohe Mehreinnahmen oder Wenigerausgaben nötig sein!

Für die annähernde Lösung des AHV-Problems in Anbetracht der aufgezeigten Zusammenhänge kann und muss meiner Meinung nach folgendes geschehen:

  • Bekämpfung aller anstehenden Abstimmungsvorlagen, welche in Richtung Ausbau ohne Finanzierung tendieren (verschiedene Rentenalter-Initiativen).
  • „Ja“ zur 10. AHV-Revision. Bei einem „Nein“ würde dieses leider genau zu Gunsten von Leistungsausbau ohne Finanzierung ausgelegt.
  • Die 10. AHV-Revision soll ein Schlusspunkt unter dem Leistungsausbau der AHV sein, egal ob mit oder ohne Finanzierungsmöglichkeiten verbunden. Zuerst müssen die Mittel für die bereits bestehende Leistungen auch für die Zukunft gesichert werden.
  • Im Rahmen der 11. AHV-Revision ist gut zu überlegen, woher weitere Mittel in die Kasse geleitet werden können, ohne dem Wirtschaftsstandort zu schaden, und welche Leistungen zu kürzen sind.
  • Eine Sicht auf das gesamte Dreisäulen-Konzept der Altersvorsorge ist erforderlich. Die AHV alleine birgt kein genügendes Lösungspotential. Privates Alterssparen (3. Säule) muss noch attraktiver werden.
  • Es pressiert. Die 11. AHV-Revision muss schnell angepackt werden. Am besten wird dies garantiert, indem im Oktober an die Jungen gedacht wird. Als JungpolitikerInnen haben wir die unsicherste Rentengarantie aller Politiker überhaupt und sind deshalb brennend an der Lösung des AHV-Problems interessiert.

Die Annahme der 10. AHV-Revision sehe ich als Startschuss für die 11. Ein später Schuss.